T-Rezepte: Packungsbeilage aus der Apotheke
Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung galt bisher: Ärzte müssen bei der Verschreibung dieser Arzneimittel die entsprechende Gebrauchsinformation ausgeben und dies auf den T-Rezepten vermerken. Nach der Änderung sollen die Patienten die entsprechenden Informationen in der Apotheke bekommen, wenn sie das Medikament abholen, heißt es in dem Beschluss.
Bis zu einer Anpassung der Rezeptformulare durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte sollen Ärzte beim zweiten Kreuzchen auf dem T-Rezept den Passus „sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels“ durchstreichen. Notwendiges medizinisches Informationsmaterial erhalten Patienten weiterhin von ihrem Arzt.
BfArM aktualisiert FAQs zum T-Rezept
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bietet umfangreiche Informationen zum Umgang mit dem T-Rezept. Die FAQs wurden nun aktualisiert um einen Punkt "Worauf ist bei der Verschreibung von Lenalidomid-haltigen Generika zu achten".
aktualisiert 18.02.2022, Quelle: BfArM
Patentablauf macht Weg frei für Generika
Diese Änderungen wurden vor dem Hintergrund beschlossen, dass das Patent für das von Celgene stammende Krebsmittels Revlimid® in diesem Jahr ausläuft. In Kanada hat der Generikawettbewerb bereits eingesetzt. Das ist auch für Deutschland zu erwarten. Dann ist das pharmazeutische Personal nach der Aut-idem-Regelung verpflichtet, ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben. Mit der Änderung wird daher sichergestellt, dass Patienten die zu dem abgegebenen Arzneimittel passende Gebrauchsinformation erhalten.
Die Änderung des § 3a Absatz 2 Satz 1 tritt am Tag nach der Verkündung der 20. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: Ärzte Zeitung