T-Rezepte: Packungsbeilage aus der Apotheke

(kib) Am 11. Februar hat der Bundesrat Änderungen bei T-Rezepten beschlossen. Die Packungsbeilagen der Immunmodulatoren Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid sollen Patienten künftig in der Apotheke erhalten.

15.02.2022

Kunde übergibt Rezept
© Foto: pix4U / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung galt bisher: Ärzte müssen bei der Verschreibung dieser Arzneimittel die entsprechende Gebrauchsinformation ausgeben und dies auf den T-Rezepten vermerken. Nach der Änderung sollen die Patienten die entsprechenden Informationen in der Apotheke bekommen, wenn sie das Medikament abholen, heißt es in dem Beschluss.

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Bis zu einer Anpassung der Rezeptformulare durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte sollen Ärzte beim zweiten Kreuzchen auf dem T-Rezept den Passus „sowie die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels“ durchstreichen. Notwendiges medizinisches Informationsmaterial erhalten Patienten weiterhin von ihrem Arzt.

BfArM aktualisiert FAQs zum T-Rezept

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bietet umfangreiche Informationen zum Umgang mit dem T-Rezept. Die FAQs wurden nun aktualisiert um einen Punkt "Worauf ist bei der Verschreibung von Lenalidomid-haltigen Generika zu achten".

aktualisiert 18.02.2022, Quelle: BfArM

Patentablauf macht Weg frei für Generika

Diese Änderungen wurden vor dem Hintergrund beschlossen, dass das Patent für das von Celgene stammende Krebsmittels Revlimid® in diesem Jahr ausläuft. In Kanada hat der Generikawettbewerb bereits eingesetzt. Das ist auch für Deutschland zu erwarten. Dann ist das pharmazeutische Personal nach der Aut-idem-Regelung verpflichtet, ein preisgünstiges Arzneimittel abzugeben. Mit der Änderung wird daher sichergestellt, dass Patienten die zu dem abgegebenen Arzneimittel passende Gebrauchsinformation erhalten.

Die Änderung des § 3a Absatz 2 Satz 1 tritt am Tag nach der Verkündung der 20. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: Ärzte Zeitung

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