Tamoxifen: Großhandel liefert vorrangig importierte Packungen
Wie es in der AMK-Mitteilung heißt, sind die nach § 79 Abs. 5 AMG importierten Tamoxifen-haltiger Arzneimittel vorrangig abzugeben. Sonst sei davon auszugehen, dass es in der zweiten Jahreshälfte erneut zu einem gravierenden Versorgungsengpass kommt.
Zuletzt appellierte das Bundesinstitut zu einer konsequenten Verordnung und gleichmäßiger Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel zur Abmilderung des Versorgungsmangels.
Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen.
Quelle: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheken