Tamoxifen: N3-Abgabe wieder möglich
Aufgrund des Versorgungsengpasses mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln hatte das BfArM an Ärzte und Apotheker appelliert, die konsequente Verordnung und gleichmäßige Abgabe von kleinen Packungsgrößen (30 Tbl.) anstatt der üblichen 100 Tabletten vorzunehmen.
Wie es in einer Mitteilung der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) heißt, stabilisiert sich derzeit die Versorgungslage mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln. Es können in Summe mit den noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimittel und der bereits regulär verfügbaren Arzneimittel eine hinreichende Versorgung erreicht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass keine Überbevorratungen stattfinden.
Vorrangig N1-Packungen bündeln und abgeben
Die empfohlene Abgabe von Kleinpackungen ist daher ab sofort nicht mehr erforderlich. Trotzdem sollen vorrangig verfügbare N1-Packungen der importierten Arzneimittel zu einer N3-Packung gebündelt werden (Stückelung). Dies begründet sich in der Anordnung gemäß § 52b Abs. 3d AMG, die die primäre Abgabe importierter Arzneimittel vorschreibt.
Quelle: AMK