Tattoos weglasern: bald nur noch Sache von Ärzten?
Die Lasergeräte für das Entfernen von Tattoss können bislang von jeder Person gewerblich eingesetzt werden, ohne dass eine besondere Qualifikation erforderlich ist. Und das, obwohl derartige Anwendungen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die zu behandelnden Personen verbunden sind. Diese Regelungslücke soll nun geschlossen werden.
Die Gesetzesänderung könnte den Berichten zufolge bereits Ende dieses Jahres in Kraft treten. Das Bundesumweltministerium habe eine entsprechende Verordnung zur Modernisierung des Strahlenschutzrechts erarbeitet. Darunter falle auch der Schutz vor nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen Zwecken, sprich kosmetische Laser- beziehungsweise Ultraschalltherapien.
Das Ministerium rechne mit einer dreijährigen Übergangsphase, bis ausschließlich Fachkräfte diese Eingriffe vornehmen dürfen. Die Anhörung der Verbände habe im Juli begonnen, hieß es auf Nachfrage der Ärzte Zeitung.
Quelle: Ärzte Zeitung