Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen

(fst) Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung, die bis Ende Mai gegolten hatte, wieder aktiviert. Bei seiner Sitzung am Donnerstag beschloss der Bundesausschuss die Telefon-AU befristet bis 30. November 2022.

08.08.2022

Ein Mitarbeiter einer Arztpraxis notiert etwas auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gestellte Szene mit gestellten Daten)
© Foto: Paul Zinken / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance
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Ärzte können somit GKV-Versicherte mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch wieder bis zu sieben Tage krankschreiben. Eine einmalige Verlängerung der AU kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. 

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Arzt entscheidet, wann telefonische AU sinnvoll ist

Ulrich Weigeldt, Bundesvorsitzender des Hausärzteverbandes, mahnte, dass allein der Arzt entscheiden dürfe, ob eine telefonische AU im konkreten Fall vertretbar ist oder nicht. „Es handelt sich um eine Telefon-AU-Möglichkeit, nicht um eine Telefon-AU-Pflicht“, betonte Weigeldt. Er forderte, dass dieses Instrument nach dem 30. November „dauerhaft und mit einer fairen Vergütung in die Regelversorgung überführt wird.“

Die Patientenvertreter im G-BA hätten sich nach eigenen Angaben eine längere Geltung über den 30. November hinaus gewünscht, begrüßten eine bundeseinheitliche Regelung aber ausdrücklich. „Die Patientenvertretung hat sich immer klar für eine Fortführung der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen, umso mehr freuen wir uns über diesen Beschluss“, teilte Marion Rink mit, Sprecherin der Patientenvertretung im Unterausschuss Veranlasste Leistungen.

Quelle: Ärzte Zeitung

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