Telefonische Krankschreibungen wieder möglich

(HL/fast) Ärzte können ab Montag, 19. Oktober, wieder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach ausschließlichem Telefonkontakt ausstellen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 15.10.2020 angesichts nun wieder steigender Coronainfektionen in Berlin entschieden. Der Beschluss ist befristet bis 31. Dezember 2020.

16.10.2020

kompetente Ärztin am Telefon
© Foto: contrastwerkstatt / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Die Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) soll danach für Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen möglich sein. Ärzte sollen diese nach Telefonkontakt bis zu sieben Kalendertage krankschreiben können. Angesichts des Anstiegs der COVID-19-Infektionen in den vergangenen Tagen müsse alles getan werden, dass Patienten nicht das Vertrauen in die Sicherheit der hygienischen Bedingungen in den Arztpraxen verlieren, sagte der GBA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken. Vor allem ältere, chronisch kranke und multimorbide Patienten dürften sich nicht aufgrund der Infektion gehindert sehen, ihre Ärzte persönlich zu konsultieren. Gerade bei diesen Patienten, die einer kontinuierlichen Versorgung bedürfen, müssten Kollateralschäden vermieden werden.

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Angesichts eines sich ständig ändernden regionalen und lokalen Infektionsgeschehens, so betonte Hecken, sei eine bundeseinheitliche Regelung sinnvoll. Die Befristung mache aber den Ausnahmecharakter deutlich. Hecken geht jedoch davon aus, dass der GBA in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten eine erneute Verlängerung beschließen wird. Dieser Erwartung schließt sich auch der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen an. Die telefonische AU-Bescheinigung sei jedenfalls ein wirkungsvolles Instrument, vermeidbare Übertragungen von Infektionen auf vulnerable Patienten zu verhindern.

Quelle: Ärzte Zeitung

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