Telematikinfrastruktur: Fast alle Apotheken sind angeschlossen
Für die meisten Kunden wird das E-Rezept erst zum 1. Januar 2022 als gesetzliche Pflichtanwendung relevant, wenn Arztpraxen bundesweit nur noch E-Rezepte und keine analogen Rezepte mehr ausstellen können. Ab Juli 2021 wird das E-Rezept in der Fokusregion Berlin-Brandenburg von Apotheken, Ärzten und Patienten getestet. Die Erkenntnisse aus der Testregion fließen in die bundesweite Einführung zum Jahresende 2021 ein.
App oder Ausdruck
Für die rein digitale Verwaltung des E-Rezepts brauchen Patienten die E-Rezept-App der Gematik, ein NFC-fähiges Smartphone (NFC = Near Field Communication, ein Standard zur kontaktlosen Datenübertragung) sowie eine NFC-fähige Gesundheitskarte inklusive PIN von ihrer Krankenkasse. Alternativ können Sie aber auch einen Papierausdruck des jeweiligen E-Rezept-Schlüssels erhalten und diesen Ausdruck in der Apotheke einlösen.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagt, dass die Menschen in Deutschland derzeit noch sehr wenig über das E-Rezept wissen: "Deshalb werden wir in den nächsten Monaten viel Aufklärung leisten. Wir Apotheken vor Ort sorgen dafür, dass die apothekerliche Beratung zu und Versorgung mit Arzneimitteln auch mit dem E-Rezept verlässlich bleiben.“
Mehr Informationen unter www.daserezeptkommt.de.
Quelle: ABDA