Übergangsfrist für Hash-Codes bis Juli 2022

(cnie) Alle Papierrezepte für Rezepturverordnungen müssen eigentlich ab Januar 2022 mit Hash-Codes bedruckt werden. Doch nicht alle Warenwirtschaftssysteme sind dazu bisher in der Lage. Deshalb haben sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nun auf eine Übergangsfrist geeinigt.

17.12.2021

Zahlen
© Foto: tostphoto / stock.adobe.com
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"Sofern die jeweilige Warenwirtschaft der Apotheke die Lieferung von Z-Daten und Hash-Code ermöglicht, sollte eine entsprechende Bedruckung der Papierrezepte und eine Generierung der Z-Daten vorgenommen werden", schreiben DAV und GKV in einer gemeinsamen Empfehlung. Sollte der Apotheke das aus technischen Gründen nicht möglich sein, kann die Taxierung und Abrechnung übergangsweise bis zum 30. Juli 2022 nach den bisher geltenden Regelungen vorgenommen werden. Ab dem 01.07.2022 sind dann Z-Daten und Hash-Code Pflicht.

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DAV und GKV beschreiben diese Übergangsfrist als Testphase, um mögliche Fehler in der Datenstruktur sowie praktische Probleme kurzfristig in der Technischen Kommission lösen zu können. Diese Empfehlung hat keine Auswirkung auf bereits vertraglich und technisch geregelte Datenlieferungen, z.B. für parenterale Zubereitungen, Cannabis-Abrechnungen, Teilmengen.

>> In Ausgabe 12/21 von DAS PTA MAGAZIN finden Sie detaillierte Informationen zu den neuen Hash-Codes.

    Hash-Codes und Z-Daten

    Die Technischen Anlage 1 (TA1) zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung nach § 300 Absatz 3 SGB V regelt die Lieferung von Z-Daten und Hash-Codes ab dem 01.01.2022 für weitere Rezepturen (Rezepturen nach den §§ 4 und 5 AMPreisV) mit den Sonderkennzeichen 06460702 und 09999011 gemäß Abschnitt 4.14.1 c sowie für Rezepturen nach den Anlagen 4 und 5 der Hilfstaxe (Substitutionsarzneimittel Methadon und Levomethadon) gemäß Abschnitt 4.14.1 d. der TA1.

    Quelle: ABDA / GKV-Spitzenverband

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    1 Kommentar

    13.01.2022 - 14:18 Uhr
    Kommentar von Beate

    Muss zusätzlich zum Hashcode wie bisher noch die Taxberechnung auf das Rezept gedruckt werden?

    Antwort der Redaktion

    Hallo, Frau Gerhäuser, vielen Dank für Ihre Frage. Laut Landesapothekerverband Baden-Württemberg ist es notwendig, beides auf dem Papierrezept zu drucken: Hash-Codes und Taxabrechnung. mit freundlichen Grüßen, Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN