Unbeschwertes Oster-Grillen

(fast) Für viele Grillfans beginnt mit steigenden Temperaturen die Fleischsaison. Laut Statistischem Bundesamt importierten die Deutschen für diese Leidenschaft allein 227 000 Tonnen Holzkohle im Jahr 2015. Leider bleibt der Respekt vor den Gefahren des offenen Feuers dabei oft auf der Strecke.

11.04.2017

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© Foto: Gheorghe Silviu H. / panthermedia.net
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„Jahr für Jahr kommt es zu 4000 bis 5000 Unfällen beim Grillen mit mindestens zehn Prozent lebensbedrohlichen Verletzungen, die in Verbrennungszentren behandelt werden müssen“, warnt Prof. Dr. Henrik Menke, Leiter des Referats Verbrennung in der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). Wer einige Grundregeln beachtet, kann jedoch die meisten Risiken vermeiden:

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  • nur standsichere Grillgeräte (DIN EN 1860-1 oder DIN 66077) auf ebenem Rasen oder auf Steinböden verwenden
  • nur im Freien grillen, nicht unter Sonnen- oder Regenschirmen,
  • niemals Brandbeschleuniger wie flüssigen Spiritus, Alkohol oder gar Benzin verwenden,
  • nur zertifizierte Grillanzünder aus Feststoff einsetzen (DIN EN 1860-3 oder DIN 66358,)
  • keine flatternde oder leicht entzündliche Kleidung tragen, Schutzhandschuhe benutzen,
  • Vorsicht bei Umgang mit Feuer in alkoholisiertem Zustand,
  • Kinder in ausreichendem Abstand (zwei bis drei Meter) und niemals ohne Aufsicht am Grill lassen,
  • die verbleibende Glut stets bis zum Ausbrennen oder Löschen beaufsichtigen,
  • für alle Fälle eine Löschdecke, Sand oder einen Feuerlöscher bereithalten,
  • brennendes Fett niemals mit Wasser löschen, sondern ersticken.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu Verbrennungen, gilt Folgendes:

  • ersticken der Flammen mit Decken oder indem das Verbrennungsopfer auf dem Boden gewälzt wird,
  • Verbrennungen sofort für zehn bis 15 Minuten mit kaltem Leitungswasser kühlen – keine Eiswürfel oder Eiswasser benutzen (Unterkühlungs-Gefahr!),
  • keine Blasen öffnen,
  • tabu: „Hausmittel“ wie Mehl, Puder, Öle oder Wattebausche – diese verunreinigen die Wunden und erschweren die ärztliche Behandlung,
  • bei aufgetretenen Brandverletzungen den Arzt aufsuchen
  • größere Brandverletzungen oder Verbrennungen an schwierigen Regionen (z. B. Gesicht oder über Gelenken) sollten in spezialisierten Kliniken mit einem Zentrum für Brandverletzte behandelt werden. Die Adressen sind allen Notärzten bekannt.

Quelle: DGPRÄC

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