Update für das Hilfsmittelverzeichnis

(fst/cnie) Der GKV-Spitzenverband meldet ein Update für das Hilfsmittelverzeichnis. Etwa 17.700 neue Hilfsmittel wurden in den vergangenen fünf Jahren neu aufgenommen. Für bestimmte Produktgruppen entfällt die Pflicht zur Präqualifizierung für Apotheken zum 01. April 2024. 

07.03.2024

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© Foto: londoneye / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist nach Darstellung des GKV-Spitzenverbands das Hilfsmittelverzeichnis in den letzten fünf Jahren massiv angepasst und aktualisiert worden. In den vergangenen zwölf Monaten wurden 2.718 neue Produkte in die Liste aufgenommen. Das geht aus dem siebten Bericht zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses hervor, der am Dienstag, 05. März, veröffentlicht wurde. Er listet insbesondere die Überarbeitungen seit März 2023 auf.

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Der Spitzenverband muss dem Gesundheitsausschuss des Bundestags jeweils zum 01. März jeden Jahres dazu Bericht erstatten. Im Fokus des neuen Berichts stünden Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Rollstühle, Prothesen, Hilfsmittel bei Diabetes und Pflegehilfsmittel.

Keine Präqualifizierung für Apotheken mehr

Für bestimmte Produktgruppen entfällt die Pflicht zur Präqualifizierung für Apotheken zum 01. April 2024. Was genau darunter fällt, hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) im Januar 2024 geklärt.
Hilfsmittelverzeichnis

Der Kassenverband erstellt ein Verzeichnis, in dem Hilfsmittel gelistet werden, die von der GKV bezahlt werden. In einer Anlage ist ein Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgeführt, das die von der sozialen Pflegeversicherung umfassten Hilfsmittel aufführt. Diese Verzeichnisse werden regelmäßig fortgeschrieben und dem Stand von Medizin und Technik angepasst. Produkte, die die Qualitätsanforderungen nicht mehr erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis entfernt. Dort sind aktuell rund 44.000 Produkte gelistet.

Das Hilfsmittelverzeichnis im Zentrum der Versorgung

Das Hilfsmittelverzeichnis im Zentrum der Versorgung


© Foto: GKV-Spitzenverband / Bericht des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 139 Absatz 9 Satz 3 SGB V zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses

Quelle: Ärzte Zeitung / GKV-Spitzenverband

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