Urteil: CBD-Produkte sind keine Betäubungsmittel
CBD könne nicht als Suchtstoff angesehen werden, urteilt der EuGh. Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse habe CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (THC), offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, so die Richter in Luxemburg. Sie erteilten einem Vermarktungsverbot für CBD eine Absage. "Ein solches Verbot kann jedoch durch ein Ziel des Schutzes der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein, darf aber nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist."
Hersteller und Händler von CBD-Produkten hatten bisher die Befürchtung, dass umfassende Verbote für CBD-Produkte zu erwarten sind. Nach der Entscheidung des EuGH steht zu erwarten, dass die EU-Kommission ihre Haltung überdenken wird.
Quelle: EuGh
Kommentar von Ingo
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