Valsartan: BfArM empfiehlt Wechsel
Da mittlerweile bekannt ist, welche valsartanhaltigen Arzneimittel nicht von dem Rückruf betroffen sind, sollten sich betroffenen Patienten mit ihrem Arzt oder Apotheker in Verbindung setzen, heißt es in einer Pressemitteilung. Diese können dann abklären, ob das von ihnen derzeit eingenommene Arzneimittel aus einer der zurückgerufenen Chargen stammt. Die Liste der betroffenen Chargen ist auch über die Webseite der ABDA abrufbar:
Es gilt weiterhin, dass die Arzneimittel nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt abgesetzt werden sollen, da das gesundheitliche Risiko eines Absetzens um ein Vielfaches höher liegt als das mögliche Risiko durch eine Verunreinigung. Ein akutes Patientenrisiko besteht nicht.
Auf europäischer Ebene findet ein gemeinsames Verfahren zur Bewertung des möglichen Risikos statt. Das BfArM ist aktiv in dieses Verfahren eingebunden und wird seine gesamte Expertise einbringen, um hier schnellstmöglich zu belastbaren Ergebnissen zu gelangen.
Quelle: BfArM