Veggie to go: Überraschende Zuckerfallen
Die Verbraucherzentrale Bayern hat den Zuckergehalt von 16 Produkten untersucht und bei einigen überraschend viel Zucker gefunden.
Der Marktcheck
Für den Marktcheck wurden die Internetseiten der Anbieter auf Nährwertangaben durchsucht und die Anbieter schriftlich befragt. Von 17 überprüften Restaurantketten informieren 15 auf ihren Websites über die Nährwerte der angebotenen Gerichte. Allerdings sind diese Angaben teilweise schwer zu finden und können auch nicht leicht verglichen werden, heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale Bayern. Ein Anbieter veröffentlicht keine Nährwerte seiner Gerichte, auf Anfrage hätte er nicht reagiert.
Auf die schriftliche Anfrage haben neun Unternehmen geantwortet. Acht gaben an, dass sie Nährwertinformationen in ihren Filialen bereitstellen. Die Testkundinnen und -kunden machten dagegen andere Erfahrungen: Bei drei der acht Anbieter standen keine Nährwerteinformationen zur Verfügung – auch nicht auf Nachfrage, heißt es in der Mitteilung.
Die Ergebnisse
Wie die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, fallen die Zuckergehalte beliebter „To go“-Mahlzeiten sehr unterschiedlich aus – auch innerhalb einer Produktgruppe. Ein Burger mit pflanzlichem Patty kann beispielsweise zwei oder mehr als vier Stück Würfelzucker enthalten. Detaillierte Informationen zum Zuckergehalt der einzelnen getesteten Produkte erhalten Sie auf der Website der Verbraucherzentrale Bayern.
Den Ergebnissen zufolge kann ein vorgeblich gesunder Snack für die Mittagspause schon einen erheblichen Teil der empfohlenen Tageshöchstmenge an Zucker liefern. Diese liegt laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) bei maximal 50 Gramm Zucker für einen Erwachsenen bei einem Energiebedarf pro Tag von 2.000 Kilokalorien. Besser sind sogar nur 25 Gramm täglich.
Kennzeichnungspflicht gefordert
Die Verbraucherzentrale Bayern fordert eine Kennzeichnungspflicht der Nährwerte in der Außer-Haus-Verpflegung, konkret in der Systemgastronomie, in Mensen und Kantinen analog zu verpackten Lebensmitteln. Nur dadurch könnten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für oder gegen bestimmte Produkte entscheiden. Noch fehle diese Transparenz, stattdessen suggerieren Werbeversprechen eine vermeintlich gesunde Produktwahl.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern