Verbandkasten vor Urlaubsantritt checken
Nach Anpassung der DIN-Norm 13164 an notfallmedizinische Erkenntnisse im Jahr 2014 gehören auch ein 14-teiliges-Pflasterset, ein Verbandpäckchen speziell für Kinder sowie zwei Hautreinigungstücher zum Inhalt.
Außerdem wichtig: das Verfalldatum von steril verpackten Kompressen und anderen sterilen Inhaltsteilen. Deren Verpackung kann auf Dauer durch starke Temperaturschwankungen beeinträchtigt werden. Wenn das aufgedruckte Datum überschritten ist, kann die Sterilität der Kompressen oder Verbände nicht mehr gewährleistet werden und die Herstellergarantie verfällt. Inhaltsteile mit abgelaufenem Verfalldatum sollten daher unbedingt ersetzt werden.
Auch genormte Warnwesten (DIN EN 471 oder EN ISO 20471:2013) müssen in Deutschland laut gesetzlicher Vorgabe an Bord sein. Vorgesehen ist dabei eine Weste pro Fahrzeug – der BVMed rät jedoch gerade bei Urlaubsfahrten oder Familienausflügen, für alle Passagiere je eine Weste einzuplanen. Für Kinder und Jugendliche gibt es Warnwesten in kleineren Größen.
Inhalt Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164:2014
1 Heftpflaster DIN 13019, 5 m x 2,5 cm
14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
- 4 Wundschnellverbände DIN 13019, 10 cm x 6 cm
- 2 Fingerkuppenverbände
- 2 Fingerverbände, 12 cm x 2 cm
- 2 Pflasterstrips, 1,9 cm x 7,2 cm
- 4 Pflasterstrips, 2,5 cm x 7,2 cm
2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 6 cm x 8 cm
2 Verbandpäckchen DIN 13151, 8 cm x 10 cm
1 Verbandpäckchen DIN 13151, 10 cm x 12 cm
1 Verbandtuch DIN 13152 (für Brandwunden), 40 cm x 60 cm
1 Verbandtuch DIN 13152, 60 cm x 80 cm
6 Wundkompressen, 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden DIN 61634, 6 cm x 4 m
3 Fixierbinden DIN 61634, 8 cm x 4 m
2 Dreiecktücher DIN 13168
1 Rettungsdecke, Mindestmaße 210 cm x 160 cm
1 Schere DIN 58279
4 Einmalhandschuhe DIN EN 455
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis
Wer erst im Urlaubsland ein Fahrzeug mietet, ist ebenfalls gut beraten, wenn ein eigener Kfz-Verbandkasten nach aktuellem Standard mitreist. Mietfahrzeuge sind damit längst nicht überall auf der Welt ausgestattet. Zudem gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Mitführungspflicht.
Beim Beladen des Fahrzeugs sollte laut BVMed darauf geachtet werden, Verbandkasten und Warnwesten keinesfalls unter dem Gepäck zu verstauen, sondern jederzeit griffbereit in den Koffer- oder Fußraum zu packen.
Quelle: BVMed