Verblassende Sommerbräune ist Erholung für die Haut

(kib) Der Sommer ist vorbei und mit ihm verblasst die sonnengebräunte Haut. Gut so, heißt es von Seiten der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention. Sie warnen davor, Sommerbräune durch Nutzung von Solarien aufrecht zu erhalten.

23.10.2019

Gesicht und Schulter einer jungen Frau beim Sonnenbaden
© Foto: mabe123 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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„Bräune ist eine Stressreaktion der Haut, ausgelöst durch krebserregende UV-Strahlung, vor der sich der Körper zu schützen versucht“, so Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Eine stark gebräunte Haut zeigt somit eine hohe UV-Belastung an.

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Gegen diese Belastung ist der Körper mittels Bräune allerdings nur bedingt gewappnet, denn der körpereigene Schutz entspricht maximal nur einem Lichtschutzfaktor von 4. Der Körper kann prinzipiell entstandene Erbgutschäden in den Zellen reparieren oder geschädigte Zellen abstoßen. Ist die Haut allerdings zu lange oder zu oft ungeschützt der UV-Strahlung ausgesetzt, können Schäden am Erbgut bestehen bleiben, aus denen sich Jahrzehnte später Hautkrebs entwickeln kann, heißt es in einer Mitteilung der Deutschen Krebshilfe.

Experten raten daher von starker UV-Bestrahlung durch Sonne oder Solarium zum Zweck der Bräunung dringend ab. Vielmehr gilt es, die folgenden UV-Schutztipps im Alltag und im Urlaub zu beherzigen.

Im Alltag

  • Nutzen Sie keine Solarien
  • Wenn Sie dennoch auf Bräune nicht verzichten wollen, können Selbstbräunungscremes eine Alternative darstellen – allerdings vermitteln diese Produkte keinerlei Schutz vor UV-bedingten Schäden der Haut.

Für den Urlaub in warmen Regionen

  • Starke Sonnenbestrahlung meiden: Vor allem während der Mittagszeit (11 bis 15 Uhr) drinnen oder im Schatten aufhalten.
  • Sonnengerechte Kleidung tragen: Textiler Sonnenschutz besteht aus luftigen aber dicht gewebten T-Shirt oder Hemd, Kopfbedeckung, wenn möglich mit Nackenschutz sowie Schuhen, die den Fußrücken bedecken.
  • Sonnenbrille tragen: Kennzeichnung DIN EN ISO 12312-1E mit dem Hinweis „UV-400“.
  • Sonnenschutzmittel für von Kleidung unbedeckte Hautstellen: mit Lichtschutzfaktor (LFS) 30 oder höher, UVA- und UVB-Schutz und möglichst ohne Duftstoffe. Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem Baden ebenfalls. Achtung: Das wiederholte Eincremen verlängert nicht die Sonnenschutzzeit. Babys im ersten Jahr nicht mit Sonnencreme eincremen.
  • UV-Index nutzen (auch für das Ausland verfügbar): Für Urlaube im sonnigen Ausland können die UV-Werte hier abgerufen werden.

Quelle: Deutsche Krebshilfe

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