Verpflichtend: Dosisangabe auf dem Rezept
Die Verordnung wurde bereits am 31. Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelung zur verpflichtenden Dosisangabe auf dem Rezept ist jedoch erst jetzt, zum 1. November 2020, in Kraft getreten.
Sie gilt verbindlich für Kassenrezepte (Muster 16) sowie Privatrezepte und wird aufgrund der Arzneimitteltherapiesicherheit auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen (Grünes Rezept). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit der Pharmakotherapie zu verbessern und Dosierungsfehler zu vermeiden.
Abonnieren Sie PTA FUNK
Mit PTA FUNK, der Podcast von DAS PTA MAGAZIN, möchten wir Sie unterhalten mit kurzweiligen und aktuellen Themen, die manchmal auch nur am Rande mit dem PTA-Dasein zu tun haben. Auf unserer Website finden Sie alle Folgen. Und natürlich können Sie PTA FUNK auch über die Online-Plattformen Deezer, Google Podcast und Spotify hören.
Ausnahmen von dieser Pflichtangabe gibt es nur, wenn der Patient einen Medikationsplan erhält oder wenn er anderweitig schriftlich über die Dosierung informiert wurde und der Arzt dies auf dem Rezept mit dem Kürzel "Dj" (Dosierungsanweisung vorhanden: ja) vermerkt hat.
Fehlt die Dosisangabe, dürfen Apotheker sie in dringenden Fällen und wenn eine Rücksprache mit dem Arzt nicht möglich ist, eigenhändig ergänzen.
Quelle: www.buzer.de, Gelbe Liste