Verpflichtend: Dosisangabe auf dem Rezept

(kib) Aufgepasst: Seit dem 1. November muss auf jedem Rezept die Dosisangabe für das verordnete Medikament vermerkt sein. Grundlage ist die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung.

02.11.2020

rosa Rezept
© Foto: seen / stock.adobe.com
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Die Verordnung wurde bereits am 31. Oktober 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelung zur verpflichtenden Dosisangabe auf dem Rezept ist jedoch erst jetzt, zum 1. November 2020, in Kraft getreten.

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Sie gilt verbindlich für Kassenrezepte (Muster 16) sowie Privatrezepte und wird aufgrund der Arzneimitteltherapiesicherheit auch für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel empfohlen (Grünes Rezept). Ziel dieser Maßnahme ist es, die Sicherheit der Pharmakotherapie zu verbessern und Dosierungsfehler zu vermeiden.

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Ausnahmen von dieser Pflichtangabe gibt es nur, wenn der Patient einen Medikationsplan erhält oder wenn er anderweitig schriftlich über die Dosierung informiert wurde und der Arzt dies auf dem Rezept mit dem Kürzel "Dj" (Dosierungsanweisung vorhanden: ja) vermerkt hat.

Fehlt die Dosisangabe, dürfen Apotheker sie in dringenden Fällen und wenn eine Rücksprache mit dem Arzt nicht möglich ist, eigenhändig ergänzen.

Quelle: www.buzer.de, Gelbe Liste

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