Vitamin D: Nicht zur Primärprävention

(kib) Seit einigen Jahren wird nahezu allen Menschen empfohlen, ihren Vitamin-D-Status bestimmen zu lassen und bei zu niedrigen Werten Vitamin D in Form von Supplementen einzunehmen. Das ändert sich möglicherweise bald mit der für Ende des Jahres angekündigten neue S3-Leitlinie „Beratung zur Vitamin D Substitution“.

02.07.2024

Sonne aus gelb gefüllten Kapseln und aus Würfeln gebildet „Vitamin D“
© Foto: irissca / stock.adobe.com
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Wie die Ärzte Zeitung berichtet, wurde die neue S3-Leitlinie auf dem 32. Jahreskongress der Sächsischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin vorgestellt. Sie soll Ende dieses Jahres veröffentlicht werden und Ärztinnen und Ärzten in ihrem Entscheidungsmanagement rund um Vitamin D helfen.

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Auszüge aus der S3-Leitlinie

Dr. Katharina Schmalstieg-Bahr, Allgemeinmedizinerin am Universitätsklinikum Hamburg und Mitautorin der S3-Leitlinie „Beratung zur Vitamin D Substitution“, stellte einige der geplanten Empfehlungen auf dem Kongress vor.

Bei wenigen Indikationen auf Rezept

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in der Anlage I zum Abschnitt F der Arzneimittel-Richtlinie fest, bei welchen Indikationen die Kosten von der GKV übernommen werden. Das ist zum Beispiel eine manifeste Osteoporose, eine Steroidtherapie oder bei einer Bisphosphonat-Behandlung.

In allen anderen Fällen müssen die Kosten für Vitamin-D-Präparate von den Patienten selbst getragen werden.

 

Diesen zufolge sollte bei erwachsenen Personen ohne relevante Vorerkrankungen die Vitamin-D-Versorgung (nach Serumkonzentration von 25-[OH]-D) wie folgt klassifiziert werden:

  • < 12 ng/mL: Vitamin-D-Defizienz mit erhöhtem Risiko für die Entwicklung einer Osteomalazie oder Osteoporose
  • 12 - < 20 ng/mL: Vitamin-D-Insuffizienz mit möglicherweise negativem Einfluss auf die Knochengesundheit
  • > 20 ng/mL: ausreichende Versorgung,
  • > 50 ng/mL: Überversorgung mit dem Risiko negativer gesundheitlicher Folgen (z. B. Hyperkalzämie mit Herzrhythmusstörungen, Nephrolithiasis, Nephrokalzinose).

Ohne Vorerkrankungen keine Status-Bestimmung

Darüber hinaus sollte der geplanten Leitlinie zufolge keine Bestimmung der Serumkonzentration von 25-[OH]-D veranlasst werden, wenn Erwachsene weder relevante Vorerkrankungen noch medizinische Risikofaktoren oder ein typisch osteologisches Beschwerdebild aufweisen.

Vitamin-D-Präparate sollten zudem nicht zur Primärprävention von Erkrankungen bei erwachsenen Personen ohne relevante Vorerkrankungen und ohne Risikofaktoren für einen Vitamin-D-Mangel empfohlen werden.

Quelle: Ärzte Zeitung

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