Vitamin E: Im Ausnahmefall verordnungsfähig
Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20. Januar. Gibt es seitens des Bundesministeriums für Gesundheit keine Einwände, tritt diese Regelung nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Seltene genetische Erkrankung
AVED ist genetisch bedingt. Bei der Krankheit wird das Protein alpha-Tocopherol-Transferprotein nicht richtig gebildet. Dieses benötigt der Körper, um das mit der Nahrung aufgenommene Vitamin E zu verteilen.
Die Störung ist sehr selten. Experten schätzen, dass durchschnittlich einer von 300000 Menschen betroffen ist. AVED-Erkrankte haben häufig schon als Kinder oder Jugendliche schwere Bewegungs- und Sprachstörungen, die sich im Laufe des Lebens verschlimmern.
Vitamin E ist einzige Therapieoption
Hohe Vitamin E-Gaben sind nach derzeitigem medizinischen Forschungsstand bislang die einzige Therapiemöglichkeit, die das Fortschreiten der Krankheit bremst. Dem wurde nun Rechnung getragen: Vitamin E als Monopräparat für die Therapie von AVED-Patienten wird in die OTC-Übersicht der verordnungsfähigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel aufgenommen.
Quelle: G-BA