Warnung vor „Turboslim“
Das Produkt mit dem Namen „Turboslim“ hatte eine Rheinland-Pfälzerin oder ein Rheinland-Pfälzer über das Internet im Ausland bestellt. Dem Zoll war es bei der Einfuhrkontrolle ins Netz gegangen. Es ist bereits der vierte Sibutramin-Nachweis in einem Schlankheitsmittel durch das Landesuntersuchungsamt in diesem Jahr, heißt es in einer Mitteilung. DAS PTA MAGAZIN berichtete beispielsweise über die Schlankheitsmittel „Trex Tea“ und „Molecule“.
Lebensgefährliche Falschinformation
„Turboslim“ versucht auf irreführende Weise den Eindruck zu erwecken, es handele sich um ein rein pflanzliches Mittel („100% herbal“). Der hochwirksame Arzneistoff wird verschwiegen. Die Verpackung verspricht den Anwendenden sogar, dass keinerlei Nebenwirkungen auftreten („Side effects: None”). Angesichts des tatsächlichen Inhalts ist das eine lebensgefährliche Falschinformation, warnt das Landesuntersuchungsamt.
Sibutramin wurde früher in Arzneimitteln gegen Adipositas unter ärztlicher Aufsicht verabreicht. Wegen gravierender Nebenwirkungen besitzt der appetithemmende Wirkstoff aber längst keine Zulassung mehr. Sibutramin kann den Blutdruck stark erhöhen und Herzerkrankungen hervorrufen. Bei gleichzeitiger Einnahme von Psychopharmaka drohen gefährliche Wechselwirkungen. Auch Todesfälle sind bekannt.
Illegales Arzneimittel
„Turboslim“ ist kein harmloses Nahrungsergänzungsmittel, wie es die Verpackung glauben machen möchte, sondern ein nicht zugelassenes Medikament. Es darf in Deutschland nicht verkauft werden. Der Handel mit solchen Mitteln ist nach dem Arzneimittelgesetz eine Straftat, die mit einer Freiheits- oder mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.
Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz