Warum es bei der Einlösung vieler Entlassrezepte hakt

(iss/cnie) Jedes dritte Entlassrezept bereitet Schwierigkeiten bei der Einlösung in der Apotheke. Das hat eine Auswertung des Landeszentrums Gesundheit NRW ergeben.

18.10.2024

Arzt mit Stethoskop am Telefon
© Foto: megaflopp / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Hauptprobleme: Formfehler und Verordnungsmenge

Probleme bei der Einlösung von Entlassrezepten aus Krankenhäusern in Apotheken haben vor allem zwei Ursachen: Formfehler sowie die Verordnungsmenge. Das zeigt eine sozialpharmazeutische Analyse durch das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) in Bochum.

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich „Arzneimittelanwendungssicherheit, Sozialpharmazie“ haben insgesamt 14.228 Entlassverordnungen aus 345 nordrhein-westfälischen Apotheken ausgewertet. In den Apotheken waren die Entlassrezepte über sechs Monate lang inklusive möglicher Probleme dokumentiert worden. Bei einem Drittel kam es zu Problemen.

Rücksprache mit der Klinik kostet Zeit

Wenn die geforderten Angaben zu Betriebsstättennummer, lebenslanger Arztnummer, Statusziffer oder Facharztbezeichnung fehlen oder unklar sind, muss der Fehler in der Apotheke korrigiert werden, bevor das Arzneimittel abgegeben wird. Das erfordert in den meisten Fällen eine Rücksprache mit den verordnenden Personen. Die Folge: Die betroffenen Patientinnen und Patienten können erst am Folgetag oder noch später mit den benötigten Arzneimitteln versorgt werden.

„Dicht gefolgt von Formfehlern sind nach Apothekenangaben Verordnungen nicht existenter oder nicht verfügbarer Packungsgrößen“, berichtet Dr. Simone Dirkmann, Mitarbeiterin der Fachgruppe Sozialpharmazie des LZG. Kliniken dürfen im arzneimittelbezogenen Entlassmanagement nur Packungen mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen verordnen.

Andere Packungsgröße erfordert Rezeptänderung

Wird ein Arzneimittel gar nicht in der N1-Größe vertrieben oder ist die Marktlage und die Packungsgrößeneinteilung nicht bekannt, können die Patientinnen und Patienten nicht direkt versorgt werden, erläutert Dirkmann. Auch Lieferengpässe könnten zu Verzögerungen führen.

„Gibt es nur die Option, eine größere Packung zu beliefern, bedarf dies wiederum einer ärztlichen Rezeptänderung, falls die zuständige Krankenkasse die Mehrabgabe überhaupt duldet.“ Nicht bei allen Kassen sei es möglich, auf größere Packungen auszuweichen.

Lassen sich die Probleme nicht lösen lassen, gibt es nach Dirkmanns Angaben im schlimmsten Fall nur zwei Optionen: das Arzneimittel selbst bezahlen oder die Hausärztin bzw. den Hausarzt um ein neues Rezept bitten. „Beides birgt das Risiko, dass Patienten gänzlich auf ihre Arzneimittel verzichten, so dass Verzögerungen oder sogar Lücken in der Arzneimittelversorgung entstehen.

Entlassrezept: Regeln müssen praxistauglicher werden

Die Daten der Erhebung zeigen für Dirkmann, dass die gesetzlich und vertraglich vereinbaren Eckpunkte zum Entlassmanagement in der apothekerlichen Praxis nur schwer oder auch gar nicht umsetzbar seien. 

Die kritischen Punkte müssten nochmals geprüft und angepasst werden, um die Regelungen praxistauglich zu machen, schlägt Dirkmann vor. Hierbei könnte ihrer Meinung nach der öffentliche Gesundheitsdienst eine zentrale Rolle spielen. Er könne in den ambulanten und stationären Versorgungsbereichen Theorie und Praxis abgleichen und bei Bedarf die beteiligten Akteure und die Politik beraten.

Quelle: Ärzte Zeitung

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