Was tun, wenn Normgröße oder Stückzahl fehlen?
Die Fehler lassen sich derzeit nicht durch eine Neuausstellung eines E-Rezeptes beheben, heißt es in einer Mitteilung der ABDA. Daher hätten sich der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung gemeinsam auf eine Übergangslösung geeinigt.
Die eindeutige PZN ist zur Bestimmung der Menge als leitend anzusehen
PZN reicht aus
Sie vereinbarten, dass die eindeutige Pharmazentralnummer (PZN) zur Bestimmung der Menge als leitend beziehungsweise führend anzusehen ist. Bis die systematischen Fehler behoben sind, darf trotz fehlender Normgröße beziehungsweise Stückzahl das E-Rezept beliefert werden, ohne dass es zu einer Retaxation kommt.
Quelle: ABDA