Wegfall der Präqualifizierung rückt näher

(kib) Der Wegfall des Präqualifizierungsverfahrens bei apothekenüblichen Hilfsmitteln rückt näher: Am vergangenen Freitag haben der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband die Verhandlungen dazu erfolgreich abgeschlossen, berichtet die ABDA.

22.01.2024

Blaues Schild mit Aufschrift Inkontinenz. Im Hintergrund Windeln
© Foto: Printemps / stock.adobe.com
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Im Juli 2023 ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) in Kraft getreten. Dort ist festgehalten, dass die Präqualifizierung für Apotheken bei „apothekenüblichen Hilfsmitteln“ entfallen soll.

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Doch zunächst war nicht klar, welche Hilfsmittel als „apothekenüblich“ zu deklarieren sind. Dies festzulegen, war Auftrag an die beiden Verhandlungsparteien Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband.

Parteien erzielen Einigung

Nun scheint es diesbezüglich eine Einigung gegeben zu haben. In einer Mitteilung der ABDA äußert sich der DAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann dazu wie folgt: „Wir freuen uns sehr, dass wir noch vor Ablauf der Verhandlungsfrist und ohne Einbeziehung der Schiedsstelle eine wirklich gute Lösung für die Apotheken aushandeln konnten. Dies ist ein Erfolg der Selbstverwaltung. Wenn die Gremien beider Verbände dem Verhandlungsergebnis zustimmen, ist die Präqualifizierung bei den allermeisten Hilfsmitteln schon bald Geschichte. Das ist eine Forderung, die wir als Deutscher Apothekerverband schon seit Jahren an die Politik herantragen. Endlich wird sie nun Realität!“

Veröffentlichung der Details für Anfang Februar erwartet

Hubmann erklärt weiter, dass die Details der Verhandlungslösung derzeit noch nicht mitgeteilt werden könnten. Denn: „Wir müssen jetzt noch abwarten, dass die Gremien des GKV-Spitzenverbandes und des DAV das Ergebnis bestätigen. Anfang Februar dürfte dann aber Klarheit da sein“, so Hubmann.

Kritik von Seiten der Sanitätshäuser

Den Wegfall der Präqualifizierung nur für Apotheken kritisierte bereit im Juli 2023 das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“. Zu dem Bündnis gehören der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, die EGROH-Service GmbH, die ORTHEG eG, die RehaService-Ring GmbH, die rehaVital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e.V.

Weniger Bürokratie dank Hilfsmittelvertrag

Nicht nur der Wegfall der Präqualifizierung für bestimmte apothekenüblichen Hilfsmittel senkt den bürokratischen Aufwand für Apotheken. Auch die im September 2023 beschlossene einheitliche Vergütung von Hilfsmitteln zu Lasten einer Betriebskrankenkasse macht es dem Apothekenteam leichter. Hier ist die Grundlage der neue Hilfsmittelvertrag, den der Deutsche Apothekerverband mit den 71 Betriebskrankenkassen in Deutschland geschlossen hat.

Quelle: ABDA

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