Weichmacher in Urinproben
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat bei einer Nachuntersuchung von älteren Urinproben von zwei- bis sechsjährigen Kindern den Stoff Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) nachgewiesen.
Dabei zeigte sich, dass die MnHexP in den jüngeren Proben deutlich häufiger und in höheren Konzentrationen nachgewiesen wurde als in den älteren Proben: So wurde bei der Untersuchung von Urinproben aus den Jahren 2020/21 MnHexP in 61 Prozent der Proben nachgewiesen, allerdings nur in 26 Prozent der Proben aus dem Zeitraum 2017/18.
Abbauprodukt verschiedener Phthalate
MnHexP kann als Stoffwechselabbauprodukt aus verschiedenen Phthalaten, beispielsweise Dihexylphthalat, Decylhexylphthalat oder auch aus bestimmten anderen, gemischtkettigen Phthalaten entstehen oder direkt in Form von Hexylhydrogenphthalat aufgenommen werden. Diese Ausgangsstoffe gelten – basierend auf Tierstudien – als fortpflanzungsgefährdend.
Und so ist der Einsatz vieler Phthalate in der Europäischen Union gemäß dem europäischen Chemikalienrecht bereits verboten oder streng reguliert. Grundsätzlich werden die chemischen Verbindungen vor allem als Weichmacher in Kunststoffen wie PVC verwendet. Da die Phthalate in den jeweiligen Kunststoffen nicht fest gebunden sind, können sie daraus freigesetzt werden und in die Umwelt (Böden, Wasser, Luft) gelangen.
Fund eines Weichmachers in Urinproben – Fragen & Antworten
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hat zum Fund von Mono-n-hexyl-Phthalat (MnHexP) in Urinproben von Kindern ein FAQ erstellt.
Quelle unbekannt
Derzeit ist nicht bekannt, welche Produkte oder Quellen für das aktuell beobachtete Auftreten dieser Substanz in den Urinproben verantwortlich sind. Auch ist noch nicht geklärt, auf welche der möglichen Ausgangsstoffe das Vorkommen von MnHexP im Urin zurückgeführt werden kann.
Eine erste Analyse des Umweltbundesamtes zeigt einen Zusammenhang mit Kosmetika, darunter vor allem Sonnenschutzmittel und Nachtcremes. Für konkrete Empfehlungen reichen diese Erkenntnisse allerdings noch nicht aus.
Kein akutes Gesundheitsrisiko
Der Nachweis des Metaboliten zeigt eine Belastung an und die Aufnahme dieser Substanzen sollte so weit wie möglich verringert werden, erklärt das Bundesinstitut für Risikobewertung. Rückschlüsse auf eine akute Gesundheitsgefahr könnten jedoch derzeit nicht gezogen werden.
Quelle: BfR, Umweltbundesamt, Rheinische Post