Weitere Kassen lockern Abgaberegelungen für Medikamente  

(kib) Nachdem bereits die Ersatzkassen die Abgaberegelungen für Medikamente gelockert haben, ziehen nun auch die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau nach.

23.03.2020

PTA mit Rezept in der Hand sucht Arzneimittel heraus
© Foto: wildworx / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Anzeige

Wie die beiden maßgeblichen Unternehmen für Arzneimittel-Rabattverträge, die spectrumK GmbH und die GWQ ServicePlus AG, mitteilten, haben sie sich gemeinsam mit den Krankenkassen (Ausnahme IKK classic) auf eine einheitliche Empfehlung verständigt.

Aktueller Podcast

Die Empfehlung sieht vor, dass in den Fällen, in denen ein rabattbegünstigtes Präparat nicht in der Apotheke vorrätig ist, auch gegen ein anderes Präparat im jeweiligen Einzelfall substituiert werden kann.

Die Apotheken können dabei auch die bestehenden Instrumente einfach nutzen und dafür das vertraglich vorgesehene Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 5 beziehungsweise 6 (Akutversorgung + Rabattpräparat nicht lieferbar) heranziehen. Diese Empfehlung ist zunächst bis zum 30. April befristet.

Quelle: spectrumK

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *