Weniger Bürokratie bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Wie es in einer Mitteilung der ABDA heißt, haben in Deutschland haben rund 3,8 Millionen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf bestimmte Pflegehilfsmittel. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und -tücher sowie Bettschutzeinlagen.
Entlastung für Apotheken
Durch den Schiedsspruch sind die Pflegekassen beispielsweise künftig dazu verpflichtet, die beliefernden Apotheken unverzüglich darüber zu informieren, wenn der Patient oder die Patientin einen anderen Leistungserbringer wählt – dadurch sinkt das Ausfallrisiko für die Apotheken.
Beim Abrechnungsverfahren entfallen für die Apotheken zudem bürokratische Vorgaben, die nun durch digitale Dokumentationsprozesse ersetzt werden können.
Außerdem dürfen künftig keine Kosten mehr für die Nutzung des elektronischen Kostenvoranschlags (eKV) von den Pflegekassen oder deren Dienstleistern erhoben werden.
Auch haben die Apotheken mehr Möglichkeiten und mehr Transparenz bei der Rechnungskorrektur.
Planungssicherheit gegeben
Dr. Jan-Niklas Francke, Vorstandsmitglied im DAV, bewertet das Ergebnis äußerst positiv: „Die Prozesse in der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln werden nun deutlich verschlankt – weniger Papier, eine faire Zuordnung von anfallenden Kosten, transparente und gleichberechtigte Regelungen in der Vertragsumsetzung sowie eine ausgewogene Honorierung der Versorgung.“
Die neuen Vertragsinhalte geben den Apotheken wieder Planungssicherheit, um die wohnortnahe Versorgung der Pflegebedürftigen professionell sicherzustellen, ist sich Francke sicher.
Quelle: ABDA