Weniger Bürokratie bei Hilfsmitteln

(kib) Die Abgabe von Hilfsmitteln zu Lasten einer Betriebskrankenkasse wird seit dem 1. September einheitlich vergütet. Grundlage ist der neue Hilfsmittelvertrag, den der Deutsche Apothekerverband mit den 71 Betriebskrankenkassen in Deutschland geschlossen hat. Regionale Einzelverträge sind damit passé.

01.09.2023

Handschlag zwischen Kunde und Apothekenmitarbeiter
© Foto: KatrinaEra / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Die sich ursprünglich stark unterscheidenden regionalen Einzelverträge haben in den Apotheken und bei den Krankenkassen für viel Bürokratie gesorgt. Das soll sich mit dem zum 1. September in Kraft tretenden neuen Hilfsmittelvertrag ändern.

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Einheitliche Preise

Die vereinbarte Produktliste enthält die gängigen Produktgruppen und ermöglicht eine deutliche Verringerung der etwa 150.000 Kostenvoranschläge pro Jahr. Für alle Beteiligten – Versicherte, Apotheken und Betriebskrankenkassen – bedeutet dies eine schnellere Abwicklung, weniger Bürokratie und eine qualitativ bessere Versorgung, heißt es in der Mitteilung des BKK-Dachverbands.

Denn nun können die Hilfsmittel in den meisten Fällen direkt vor Ort abgegeben werden, da die Abwicklung des Kostenvoranschlags zwischen Apotheke und Krankenkasse entfällt. Zudem gelten für die Abgabe von Hilfsmitteln nun einheitliche Preise.

Das sind Hilfsmittel

Medizinische Hilfsmittel ersetzen, ergänzen oder erleichtern Körperfunktionen. Hierzu zählen unter anderem:

  • Inkontinenzprodukte
  • Bandagen
  • Kompressionsstrümpfe
  • Inhalations­- und Atemtherapiegeräte sowie
  • Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln

Wie die ABDA mitteilt, wurden bei den wichtigsten apothekenrelevanten Hilfsmitteln zudem allgemeine Aufschlagsregelungen vereinbart, um angemessen auf  Preissteigerungen  reagieren zu können.

Quelle: ABDA, BKK-Dachverband

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