Zoster-Impfung für alle ab 60

(wg/fast) Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat den neuen Impfkalender für 2019/20 veröffentlicht. Wichtigste Neuerung ist die Empfehlung der Impfung gegen Herpes zoster für alle ab 60 Jahren sowie für Menschen mit Grunderkrankungen ab 50. Standard ist der Totimpfstoff Shingrix®; die Lebendvakzine wird nicht empfohlen.

22.08.2019

Impfpass und  Fertigspritze
© Foto: Marcus Roczen / stock.adobe.com
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Diese Empfehlung wurde zwar schon Ende 2018 ausgesprochen, doch präzisiert die STIKO jetzt die Modalitäten. Wichtig zur anstehenden Grippesaison: Gegen Herpes zoster und Influenza kann klar bei einem Termin geimpft werden, und zwar dann, wenn ein saisonaler Influenza-Standardimpfstoff verwendet wird (inaktiviert, nicht adjuvantiert).

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Die Koadministration mit anderen Impfstoffen wird nicht empfohlen, weil Daten dazu fehlen. Weiter wird klargestellt: Eine durchgemachte Erkrankung mit Herpes zoster (HZ) schützt nicht davor, erneut an einem HZ zu erkranken.

Den Totimpfstoff können auch Menschen bekommen, die bereits in der Vergangenheit an HZ erkrankt waren; die Vakzine ist bei ihnen immunogen und sicher. Die Impfung ist allerdings nicht zur Therapie einer HZ-Erkrankung oder ihrer Spätfolgen bestimmt.

Wegen der großen Nachfrage ist der Zoster-Totimpfstoff momentan nicht lieferbar, und auch mittelfristig wird die Nachfrage nicht komplett abgedeckt werden können. Ende August sollen aber begrenzte Mengen von Zehner-Packungen wieder zur Verfügung stehen, teilt der Hersteller GSK mit.

Gegen HZ wird zweimal geimpft, und die zweite Dosis sollte zwei bis sechs Monate nach der ersten gegeben werden. GSK und STIKO appellieren daher an Ärzte, die jetzt verfügbaren Vorräte vorrangig zur Komplettierung von Impfserien zu nutzen.

Quelle: Ärzte Zeitung

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