Zu Hause gegen Influenza impfen
Die Zulassung von FluMist (Astra Zeneca) zur Selbstanwendung oder zur Anwendung durch Pflegekräfte erfolgte am 20. September. Der Impfstoff beugt Grippeerkrankungen vor, die durch Influenzaviren der Subtypen A und B verursacht werden.
Das Arzneimittel wird seit vielen Jahren sicher und wirksam angewendet. Die FDA hat es 2003 erstmals für die Anwendung bei Personen im Alter von fünf bis 49 Jahren zugelassen. 2007 genehmigte die Behörde die Anwendung auch für Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren.
Die am häufigsten gemeldeten Nebenwirkungen sind Fieber über 38 °C bei Kindern im Alter von zwei bis sechs Jahren, Schnupfen und verstopfte Nase bei Personen im Alter von zwei bis 49 Jahren und Halsschmerzen bei Erwachsenen im Alter von 18 bis 49 Jahren.
Zwei Optionen
FluMist enthält eine abgeschwächte Form lebender Influenzavirusstämme und wird in die Nase gesprüht. Mit der Zulassungserweiterung gibt es nun zwei Optionen für die Verabreichung: Der Impfstoff kann in einer Gesundheitseinrichtung (einschl. einer Apotheke) oder vom Impfstoffempfänger oder einem Betreuer verabreicht werden, der mindestens 18 Jahre alt ist. Für die Verabreichung ist weiterhin ein Rezept erforderlich.
Externe Online-Apotheke
Für Personen, die sich den Impfstoff selbst oder durch einen Betreuer verabreichen lassen möchten, plant der Impfstoffhersteller, den Impfstoff über eine externe Online-Apotheke verfügbar zu machen, heißt es in der FDA-Mitteilung. Diese muss überprüfen, ob der vorgesehene Impfstoffempfänger den Kriterien entspricht.
Ist er geeignet, stellt die Apotheke das Rezept aus und versendet den Impfstoff an die Person, die die Bestellung aufgegeben hat. Der Impfstoff kann dann zu Hause angewendet beziehungsweise Haushaltsmitgliedern zwischen zwei und 17 Jahren von einem Betreuer verabreicht werden.
Quelle: FDA