Zu Risiken und Nebenwirkungen ...

(kib) Wird für Arzneimittel Werbung gemacht, könnte der verpflichtende Warntext bald anders lauten. Lesen Sie, was das Bundesministerium für Gesundheit plant.

17.02.2023

Symbolbild für Geschlechtergleichberechtigung
© Foto: marchmeena29 / Getty Images / iStock
Anzeige

Wohl jedem bekannt ist der Satz „Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“. Doch seit Jahren ist dieser Warnhinweis wegen seiner geschlechtsspezifischen Formulierung Gegenstand von Diskussionen, wird im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (Artikel 7 / zu Artikel 7) erläutert.

Aktueller Podcast

Und so soll der Satz künftig folgendermaßen lauten: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke“.

Bisherige Formulierung passt nicht in die Zeit

„Durch die Änderung soll nunmehr gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden.“ Das Ministerium greift damit auch Forderungen von Berufsverbänden auf. Unter anderem hatte sich die Bundesärztekammer für eine Änderung ausgesprochen, da die bisherige Formel nicht mehr in die Zeit passe – Ärztinnen machen inzwischen rund die Hälfte der Berufstätigen aus.

Für die Umstellung soll es dem Entwurf zufolge eine Übergangszeit von fünf Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geben. Laut Heilmittelwerbegesetz muss der Hinweis bei Werbung „außerhalb der Fachkreise“ gut lesbar und von übrigen Werbeaussagen deutlich abgesetzt angegeben werden. In TV-Werbung muss er vor neutralem Hintergrund gezeigt und gleichzeitig gesprochen werden.

Quelle: dpa

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *