Zwei Euro für Botengänge
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„Zur Versorgung der Menschen, die ihr Haus nicht verlassen können oder dürfen, erhalten die Apotheken zudem eine Bezahlung für Botengänge“, schreibt die AOK Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020. Die Leistung wird über das Sonderkennzeichen 06461096 abgerechnet.
Ob andere Krankenkassen dem Beispiel aus Baden-Württemberg folgen, ist unklar. Pressesprecher Dr. Peter Lentwojt meinte auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN: „Es liegt ausschließlich im Ermessen der einzelnen Landes-AOKen, die unabhängig voneinander entscheiden, ob sie ähnlich verfahren werden.“
Quelle: AOK Baden-Württemberg