Zwei Euro für Botengänge

(cnie) Die AOK Baden-Württemberg zahlt den Apotheken im Südwesten pro beliefertem Versicherten zwei Euro.

26.03.2020

Lenkrad
© Foto: LVDESIGN / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
Anzeige

„Zur Versorgung der Menschen, die ihr Haus nicht verlassen können oder dürfen, erhalten die Apotheken zudem eine Bezahlung für Botengänge“, schreibt die AOK Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. April 2020. Die Leistung wird über das Sonderkennzeichen 06461096 abgerechnet.

Aktueller Podcast

Ob andere Krankenkassen dem Beispiel aus Baden-Württemberg folgen, ist unklar. Pressesprecher Dr. Peter Lentwojt meinte auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN: „Es liegt ausschließlich im Ermessen der einzelnen Landes-AOKen, die unabhängig voneinander entscheiden, ob sie ähnlich verfahren werden.“

Quelle: AOK Baden-Württemberg

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *