Von Beruf PTA
PTA arbeiten unter Aufsicht eines Apothekers. Diese strikte Vorgabe hat sich mit Infkrafttreten des PTA-Reformgesetzes etwas gelockert. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt nun die Pflicht des Apothekers, PTA zu beaufsichtigen. Das PTA-Reformgesetz trägt vor allem der Entwicklung Rechnung, dass sich das Aufgabenspektrum einer PTA enorm verändert hat und damit auch das Berufsbild. Weg von der reinen Assistenzkraft im Labor und in der Rezeptur läuft heute die Mehrzahl der Kundenkontakte über PTA. Diese haben vielfältige Aufgaben, vor allem im Bereich Selbstmedikation.
Vor Inkrafttreten des Reformgesetzes begonnene PTA-Ausbildungen werden nach bisherigen Vorschriften weitergeführt und abgeschlossen.
Der lange Weg zum PTA-Beruf
Die Idee, einen pharmazeutischen Assistenzberuf zu schaffen, wurde bereits 1954 in München auf dem Deutschen Apothekertag diskutiert. Erst 1961 kam jedoch eine Mehrheit zustande, die sich für die Einführung aussprach.
Nochmals sieben Jahre vergingen, bis am 18. März 1968 das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA) verkündet wurde; gut drei Jahre später waren die ersten PTA in Apotheken aktiv.
Noch bildet die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von 1997 die Grundlage der PTA-Ausbildung. Derzeit arbeiten Berufsverbände und die Apothekengewerkschaft Adexa an der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Lerninhalte.
Die Reform
Die Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie die fachgerechte Information der Kunden sind zurzeit für die meisten PTA in einer öffentlichen Apotheke der Arbeitsschwerpunkt. Die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln hingegen ist zwar immer noch ein wichtiger Bestandteil, hat jedoch gegenüber der Beratungstätigkeit an Bedeutung verloren.
Dem trägt das PTA-Reformgesetz Rechnung. Ein Schwerpunkt der künftigen Ausbildung liegt auf der der Stärkung der Beratungskompetenz. Die Vermittlung der pharmazeutisch technologischen Kompetenz soll dabei gewährleistet bleiben.
Die Ausbildung dauert weiterhin zweieinhalb Jahre. Sie gliedert sich in einen zweijährigen schulischen Teil und eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke. Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.
Während der praktischen Ausbildung in einer Apotheke erhalten die Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Dies wird im Ausbildungsvertrag ausdrücklich festgelegt. Die Schulgeld-Frage wird in ein Gesamtkonzept zur Reform der Gesundheitsfachberufe einbezogen.
Mehr Kompetenzen
In der Apothekenbetriebsordnung wird geregelt, dass erfahrenen PTA unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte Kompetenzen, beispielsweise das Abzeichnen von Prüfprotokollen, im Apothekenbetrieb übertragen werden können. Eine Vertretung der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters ist weiterhin nicht vorgesehen.
Quelle: ABDA, BVPTA, Adexa, BMG