Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene
Beruflich besonders begabte Erwachsene haben mit dem Aufstiegsstipendium die Möglichkeit zu einem Studium – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Das Programm sieht für die Bewerbung, die in einem dreistufigen Auswahlverfahren erfolgt, keine Altersgrenze vor.
Voraussetzungen
Bewerber müssen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung vorweisen können. Darüber hinaus müssen sie mindestens zwei Jahren (nach Abschluss der Ausbildung und vor Beginn eines Studiums) zum Zeitpunkt der Online-Bewerbung berufstätig gewesen sein.
Ebenfalls dürfen die Interessenten noch keinen Hochschulabschluss haben. Bereits Studierende können sich vor Beendigung des zweiten Studiensemesters ebenfalls noch bewerben.
Weitere Voraussetzung: Ein Nachweis über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf, unter anderem durch die Note der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung (Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr).
Eine weitere Möglichkeit ist der Nachweis einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb. Darüber hinaus kann ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für ein Aufstiegsstipendium qualifizieren.
Wer kann man sich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt in einem dreistufigen Auswahlverfahren. PTA wenden sich dazu an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung – Gemeinnützige Gesellschaft mbH in Bonn. Diese betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Aufstiegsstipendium.
Bewerben kann sich nur, wer bereit und befähigt ist, innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem beabsichtigten Studium zu beginnen. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf die Förderung.
Quelle: Landesapothekerkammer Baden-Württemberg / SBB
Infos
Die Bewerbungsberatung ist von Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr unter den Telefonnummern 0228. 629 31 43, 0228. 62 93 14 und 0228. 629 31 51 erreichbar.