Zertifizierte Fortbildung: Bei uns sind Sie richtig
Für Pharmazeutisch-technische Assistenten ist die Fortbildung keine Pflicht. Dennoch lohnt es sich, Punkte und Zertifikate zu sammeln. Denn damit dokumentieren PTA eine regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen. Sie können also nachweisen, dass sie ihr Wissen ständig auffrischen. Das ist sowohl für den aktuellen Job in der Apotheke als auch bei einem möglichen Arbeitgeberwechsel von Bedeutung.
Ein Jahr Laufzeit
Alle Fortbildungen von DAS PTA MAGAZIN haben eine Laufzeit von einem Jahr. Jeden Monat wird mindestens ein neues Modul freigeschaltet. Es lohnt sich also, regelmäßig auf der Homepage nachzuschauen.
Was heißt Akkreditierung?
Die Veranstaltungen, bei denen sich Fortbildungspunkte erwerben lassen, werden von den Landesapothekerkammern selbst, aber auch von Industrie, Großhandel sowie Berufsverbänden angeboten. Alle Veranstalter müssen ihre Angebote bei den jeweiligen Landesapothekerkammern oder bei der Bundesapothekerkammer (bei großen überregionalen Veranstaltungen, Fernfortbildungen, E-Learning-Tools oder Fortbildungsartikeln mit Fragebögen in Fachzeitschriften) akkreditieren lassen. Auf der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung wird dann ein Vermerk zu finden sein, der die akkreditierende Apothekerkammer sowie die zu erreichende Punktezahl nennt.
Wie viele Punkte pro Veranstaltung vergeben werden, errechnet sich bei Präsenzveranstaltungen aus dem zeitlichen Aufwand. Pro 45-minütiger Einheit gibt es einen Punkt; an einem Tag können maximal acht Punkte erzielt werden. Bei E-Learnings, Zeitschriftenlektüre oder Fernfortbildungen werden Punkte durch erfolgreiches Durchlaufen einer Lernerfolgskontrolle erworben. Pro Einheit ist hier ein Punkt zu erreichen. Sehr umfangreiche Fortbildungen kann man in Module unterteilen, die mit je einem Punkt honoriert werden.
Damit Sie das Fortbildungszertifikat bei Ihrer Landesapothekerkammer beantragen können, müssen Sie in einem Zeitraum von höchstens drei Jahren genügend Fortbildungspunkte erworben haben. Fast alle Kammern fordern 100 Punkte in höchstens drei Jahren. Zuständig ist die Landesapothekerkammer, in deren Gebiet Sie beschäftigt sind. Nur wenn Sie gerade in keinem Beschäftigungsverhältnis sind, ist Ihr Wohnsitz ausschlaggebend.
Verschiedene Kategorien
Eine Zusammenstellung der verschiedenen Kategorien von Fortbildungsmaßnahmen und weitere Informationen finden Sie hier zum Download.