In Sachsen gilt ab 2023 ein Tarifvertrag
Der neu geschaffene Rahmentarifvertrag für Sachsen orientiert sich zwar an vielen Stellen an den bereits geltenden Rahmenverträgen. „Er unterscheidet sich aber durch eine innovative Vereinbarung zur Honorierung von eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung“, sagt Dr. Sebastian Michael, Verhandlungsführer für den SAV. Der Stellvertretende SAV-Vorsitzende und Leiter der Tarifkommission, Dr. Reinhard Groß, ergänzt: „Neu – im Gegensatz zu den bereits geltenden Tarifverträgen – sind auch Vereinbarungen zur Rufbereitschaft und zur Tätigkeit von zwei Mitarbeitenden im Notdienst.“ Außerdem wurden Regelungen getroffen, die Engagement und besondere Leistungen im Berufsalltag auch entlohnen.
34 Tage Urlaub und kontinuierliche Gehaltssteigerung
Urlaub wird in Höhe von 34 Tagen gewährt. Dazu kommt ein weiterer Urlaubstag nach fünfjähriger Betriebszugehörigkeit.
Zum Gehaltstarif erläutert Tanja Kratt, Leiterin der Adexa-Tarifkommission: „Der Vertrag für 2023 hat eine Laufzeit bis Ende des kommenden Jahres. Ab 2024 ist bereits ein weiterer Tarifvertrag mit einer Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent vereinbart.“ Die Gehaltstabellen sehen kontinuierliche Steigerungen bis zum sechsten Berufsjahr vor. Auch die Filialleitungen sind im Gehaltstarif berücksichtigt worden. „Wichtig war der Adexa-Tarifkommission, dass die sogenannte 13-Prozent-Regelung aus dem Bundesrahmentarifvertrag, wonach Notdienste abgegolten sind, wenn das Gehalt mindestens 13 Prozent über dem Tarifgehalt liegt, im Tarifvertrag für Sachsen nicht enthalten ist.“
Adexa-Bundesvorstand Andreas May kommentiert: „Von unseren Mitgliedern wissen wir, dass Tarifbindung einen wichtigen Aspekt bei der Wahl des Arbeitsplatzes darstellt." Tarifverträge bieten für beide Seiten Sicherheit und helfen, arbeitsrechtlichen Problemen vorzubeugen.
Gehaltstarifvertrag zum Nachlesen
Hier finden Sie den Gehaltstarifvertrag für den Kammerbezirk Sachsen.
Quelle: Adexa /SAV