160 Stunden Praktikum
Es gibt einen Leitfaden für das vierwöchige Praktikum. Dieser wurde von der Apothekengewerkschaft Adexa und dem Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) gemeinsam erarbeitet, erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und lässt Spielraum für Besonderheiten einzelner Apotheken.
Er soll ausbildenden Apotheken vor allem als Orientierungshilfe dienen und eine einheitliche Ausbildung gewährleisten.
Woche 1: Mitarbeit bei der Warenbearbeitung
In der ersten Praktikumswoche geht es dem Leitfaden zufolge darum, die Warenbearbeitung kennenzulernen. Dazu sollen die Schülerpraktikantinnen und -praktikanten mit einer Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) Ware annehmen, auf Beschaffenheit, Art, Menge und Preis prüfen, Wareneingänge erfassen, dokumentationspflichtige Arzneimittel erfassen, Verfalldaten kontrollieren, Waren unter Beachtung apotheken- und arzneimittelrechtlicher Vorschriften sowie warenspezifischer Erfordernisse lagern.
Ebenfalls auf dem Plan steht es, Wege der Beschaffung von Arzneimitteln kennenzulernen (Großhandel, Direktbelieferung, ausländische Apotheken).
Woche 2: Vertiefung / Mitarbeit bei Rezeptur und Defektur
Die in der ersten Woche durchgeführten Arbeiten werden vertieft. Ergänzend kommt in Zusammenarbeit mit einer PTA die Mitarbeit in der Rezeptur / Defektur hinzu.
Dabei lernen die Schülerpraktikanten folgende Bereiche kennen:
- Herstellung von Teemischungen
- Individualrezepturen nach ärztlicher Verordnung
- Abfassen von Drogen und Flüssigkeiten, kennzeichnen und zur Abgabe vorbereiten
- Dokumentation der Herstellung
- Arbeitsgeräte bedienen, pflegen und instandhalten
- Standgefäße besprechen (Salzkottener Gefäße)
Woche 3: Vertiefung / Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln
Neben der weiteren Vertiefung des Gelernten sollen die Praktikantinnen und Praktikanten bei der Prüfung von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln mitarbeiten. Auch den Umgang mit Arzneibüchern und anderen Fachbüchern für das Labor (z. B. apothekengerechte Prüfvorschriften) soll eine PTA den Schülerinnen und Schülern nahebringen.
Ein weiterer Lerninhalt der dritten Praktikumswoche ist die Prüfung von Ausgangsstoffen nach geltenden Vorschriften, die Dokumentation der Ergebnisse, die Prüfung von Fertigarzneimitteln und die Dokumentation der Ergebnisse.
Woche 4: Vertiefung / Mitarbeit bei der Rezepturbearbeitung
In der vierten Woche arbeiten die Praktikantinnen und Praktikanten dem Leitfaden zufolge mit einem Apotheker oder einer Apothekerin zusammen: Rezepte kennen lernen, auf Vollständigkeit der Angaben prüfen, Verordnungen zusammenstellen, Arzneiformen kennen lernen, besondere Verordnungen erkennen (BtM) und dokumentieren, Dokumentation von Blutprodukten beachten, arbeiten mit Fachliteratur und Datenträgern, Beschaffung von Informationen und Arzneimitteln stehen hier auf dem Programm.
Quelle: Apothekerkammer Westfalen-Lippe