Drei Fragen zur ePA für alle

(cnie) Ab 15. Januar testen medizinische Einrichtungen in drei Modellregionen (Hamburg, NRW, Franken) die elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Dabei prüfen Arztpraxen, Kliniken und Apotheken, wie das Pflegen von Daten klappt und wo es noch hakt. Wir beantworten drei Fragen zur ePA für alle. Nach erfolgreich abgeschlossener Pilotphase soll die ePA für alle GKV-Versicherten in ganz Deutschland eingesetzt werden.

10.01.2025

ePA für alle: Digitale Symbole und Arzt
© Foto: MQ-Illustrations / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Welche Daten sind in der ePA für alle?

Diese Dokumente sollen Arztpraxen laut Gesetz in die ePA für alle einstellen:

  • Befundberichte
  • Befunddaten aus bildgebender Diagnostik
  • Laborbefunde
  • eArztbriefe
  • eMedikatonsplan (ab Sommer 2025)

Außerdem können Apotheken, Kliniken und die Versicherten selbst bestimmte Daten einpflegen.

Welche Berechtigungen hat das Apothekenteam in der ePA für alle?

Diese Tabelle zeigt, welche Berechtigungen das pharmazeutische Personal in Bezug auf die ePA für alle hat.

ePA für alle: Berechtigungen von Apotheken


© Foto: via canva.com | Quelle: gematik GmbH

Werden die Daten in der ePA für alle an Dritte weitergegeben?

Ja, die Daten in der ePA sollen zukünftig für medizinische Forschungszwecke an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) weitergegeben werden. Dies geschieht pseudonymisiert und nur dann, wenn die Versicherten nicht wider-sprochen haben.

Die Krankenkassen und ihre IT-Dienstleister können die Daten in der ePA nicht einsehen.

Quelle: gematik GmbH / KBV

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