FAQ E-Rezept für Privatversicherte
Wie können Privatversicherte E-Rezepte einlösen?
Bietet eine private Krankenversicherung (PKV) die E-Rezept-Lösung an, benötigen die Versicherten drei Dinge:
- die individuelle Krankenversichertennummer (KVNR) – Nur wenn diese vorliegt, können E-Rezepte ausgestellt werden.
- die App ihres Krankenversicherers mit der Funktion Online Check-in: So übermitteln die Privatversicherten ihre KVNR an die Praxis.
- die E-Rezept-App der Gematik, um E-Rezepte aufzurufen, einzulösen und digitale Kostenbelege zu erhalten.
Woher bekommen Privatversicherte eine Krankenversichertennummer?
Der Prozess ist kompliziert: Zunächst muss der Versicherte zustimmen, dass die KVNR angelegt werden darf. Dann übermittelt die PKV die Daten an die Deutsche Rentenversicherung und erfragt die Rentenversicherungsnummer. Im Anschluss wird diese an die „Vertrauensstelle Krankenversichertennummer“ gesendet. Hier wird die KVNR erstellt und an die PKV übermittelt.
Wie reichen Privatversicherte den Kostenbeleg für ein E-Rezept bei ihrer Krankenkasse ein?
In der E-Rezept-App der Gematik rufen Versicherte das eingelöste Rezept auf, tippen auf „Einreichen" und wählen die App der privaten Versicherung aus, an die sie das Dokument übermitteln möchten.
Sollte das Übertragen auf diesem Weg nicht möglich oder gewünscht sein, kann das PDF des Kostenbelegs aus der E-Rezept-App heruntergeladen und in der PKV-App hochgeladen werden. In der PKV-App können die Belege gesammelt und später von dort aus eingereicht werden.
Wichtig: Kostenbelege aus der E-Rezept-App der Gematik sollten nicht ausgedruckt eingereicht werden. Ein Teil der erstattungsrelevanten Informationen ist nur digital im PDF hinterlegt.
Kostenbelege, die Privatversicherte in der Apotheke ausgedruckt erhalten haben, können sie allerdings in Papierform einreichen.
Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)