FAQ elektronischer Heilberufsausweis
Gibt es einen elektronischen Berufsausweis für PTA?
Noch nicht. PTA sollen – wie auch Physiotherapeuten, Pflegefachkräfte oder Hebammen – einen elektronischen Berufsausweis bekommen, jedoch nicht über die Kammern. Wann der Berufsausweis für PTA allerdings genau kommt, ist noch nicht klar. Der Berufsausweis ist kein eHBA im Sinne der Telematikinfrastruktur.
Auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN erklärte die ABDA, dass PTA keinen eigenen Berufsausweis brauchen, da sie ihr Namenszeichen (= elektronische Signatur) auch per Apothekensoftware nutzen könnten. Sollten Änderungen erforderlich werden, etwa bei einem Austausch, bei pharmazeutischen Bedenken oder bei einem Irrtum, muss eine Person mit einem elektronischen Heilberufsausweis hingzugezogen werden. Dieser eHBA ermöglicht für Änderungen am E-Rezept die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtssichere digitale Unterschrift.
Wofür brauche ich einen eHBA?
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkartenformat. Mit dem eHBA, auch Apothekerausweis genannt, können sich Approbierte digital ausweisen und vertrauliche Daten verschlüsseln. Außerdem ermöglicht er die qualifizierte elektronische Signatur, also die rechtssichere digitale Unterschrift.
Wo beantrage ich einen eHBA?
Herausgegeben wird der Heilberufsausweis von der zuständigen Landesapothekerkammer. Diese kooperiert mit spezialisierten und von der Gematik zugelassenen Kartenabietern, die für die Produktion und Auslieferung der Heilberufsausweise verantwortlich sind.
Was kostet der eHBA?
Innerhalb der Laufzeit fallen monatliche Kosten von 7,48 Euro netto zzgl. Mehrwertsteuer an. Auf den Portalen der Kartenhersteller kann zwischen Zahlung per SEPA-Mandat (jeweils für 6 oder 12 Monate) oder Zahlung nach Rechnungserhalt (Zahlung der Gesamtsumme von 534 Euro für fünf Jahre in einem Betrag) gewählt werden.
Werden diese Kosten erstattet?
Ja. Die Refinanzierungsvereinbarung für die Kosten der Telematikinfrastruktur zwischen Deutschem Apothekerverband und dem GKV-Spitzenverband beinhaltet auch die Refinanzierung der Heilberufsausweise. Für den eHBA wird eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 449 Euro (umsatzsteuerfrei) gezahlt. Dies entspricht den Netto-Kosten (ohne Umsatzsteuer), die einem Apotheker oder einer Apothekerin beim Bezug eines eHBA innerhalb von fünf Jahren entstehen. Anspruch auf die Pauschale hat allein der Arbeitgebende. Angestellte können selbst keinen Erstattungsantrag beim Nacht- und Notdienstfonds einreichen.
Können auch Nichtapprobierte einen eHBA erhalten?
Ja, das ist möglich. Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten und -assistentinnen benötigen den eHBA für einige Aufgaben im Berufsalltag, unter anderem bei Änderungen von Rezepten, die qualifiziert elektronisch signiert werden müssen. Die Gematik unterstützt mit der Ausgabe des Heilberufsausweises an die oben genannten Berufsgrupen übergangsweise das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR), das diese Verantwortung erst zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen kann. Wann das eGBR die Ausgabe der Heilberufsausweise übernimmt, steht noch nicht fest.
Wie beantragen Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten und -assistentinnen einen eHBA?
Derzeit wird der eHBA über dieses Portal der D-Trust beantragt. Hier muss sich der Antragstellende identifizieren und nachweisen, dass er berechtigt ist, einen eHBA zu erhalten. Die Gematik prüft die Berechtigung zum Erhalt eines eHBA. Eine der folgenden Unterlagen ist dafür an die Gematik zu übermitteln:
- eine beglaubigte Kopie der Diplomurkunde oder Berufsurkunde
- eine beglaubigte Arbeitgeberbescheinigung der Apothekenleitung (Unterschriftsbeglaubigung), dass der Antragstellende in ihrer Apotheke angestellt und als Pharmazieingenieur oder Apothekerassistent oder -assistentin arbeitet
- eine mit dem eHBA des Apothekenleitenden qualifiziert signierte Arbeitgeberbescheinigung, dass der Antragstellende in seiner Apotheke angestellt und als Pharmazieingenieur oder Apothekerassistent oder -assistentin arbeitet
Es können bis zu zwei eHBA bestellt werden (Hauptausweis und Reserveausweis bei Bedarf). In einem PIN-Brief erhalten Berechtigte zwei PIN. Die PIN.QES dient zur Erzeugung rechtsverbindlicher
elektronischer Unterschriften. Die PIN.CH schaltet alle anderen Anwendungen frei, wie die Anmeldung an Anwendungen oder die Entschlüsselung von Dokumenten.
Wie aktiviere ich einen eHBA?
Für den Aktivierungsprozess benötigen Sie ein E-Health-Kartenterminal verbunden mit einem Telematikinfrastruktur-Konnektor und ein angepasstes Apothekeninformationssystem. Stecken Sie den eHBA in das Kartenterminal und folgen den Anweisungen der Software. Geben Sie die Transport-PIN (PIN.QES und PIN.CH) aus Ihrem PIN-Brief ein. Vergeben Sie zwei neue 6-8-stellige PIN und bewahren diese sicher auf.
Wann übernimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister die Prüfung der eHBA-Anträge?
Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) befindet sich derzeit im Pilotbetrieb und wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 den Regelbetrieb aufnehmen können. Danach wird der Länderbeirat entscheiden, ob weitere Berufe in die Herausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) durch das eGBR aufgenommen werden. Derzeit erhalten nur Pflegefachkräfte, Hebammen und Physiotherapeutinnen und -therapeuten über daseGBR ihre Heiberufsausweise. Für die Bearbeitung eines Antrages auf Herausgabe eines eHBA durch das eGBR eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro vorgesehen.
Erklärvideo: eHBA beantragen
Gesundheitsfachberufe benötigen einen elektronischen Heilberufsausweis, um sich an die Telematikinfrastruktur anschließen zu können. Welche Dokumente braucht es für die Beantragung und worauf ist zu achten? Die Fakten dazu gibt's in diesem Video vom Zentrum für Telematik und Telemedizin.
Quelle: gematik GmbH | BVpta | Adexa | Landesapothekerkammer Baden-Württemberg | eGBR