FAQ Wiederholungsrezept
Wie lange ist ein Mehrfachrezept gültig?
Die Mehrfachverordnung ist maximal 365 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Der Arzt kann ein früheres Ende der Einlösefrist für jedes einzelne E-Rezept einer Mehrfachverordnung festlegen. Sie dürfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durch Apotheken beliefert werden.
Was passiert, wenn der Patient den Ausdruck seiner Mehrfachverordnung verliert?
Der Patient kann in diesem Fall einen neuen Ausdruck bei der Arztpraxis abholen. Der Ausdruck kann beliebig häufig erneut ausgedruckt werden. Die weiteren Rezept-Teile sind außerdem in der E-Rezept-App einsehbar. Eine Erinnerungsfunktion ist aktuell nicht verfügbar, aber geplant.
Künftig sollen laut Gematik, der zuständigen nationalen Agentur für digitale Medizin, Rezeptteile auch mit der Gesundheitskarte in der Apotheke einlösbar sein. Hierbei sollte sich der Patient gemerkt haben, ab wann die jeweiligen Folgerezepte gültig werden.
Können Patienten alle Verordnungen auf einmal einlösen?
Nein. Jeder Teil einer Mehrfachverordnung hat einen bestimmten Gültigkeitszeitraum, der vom Arzt festgelegt wird. Der Patient kann im jeweiligen Zeitraum das Teilrezept einmalig in einer Apotheke einlösen. Technisch ist sichergestellt, dass jeder Teil nur einmal eingelöst werden kann. Da jeder Teil einer Mehrfachverordnung ein einzeln abrechenbares E-Rezept ist, kann der Patient jedoch für den Folgeteil eine andere Apotheke aufsuchen.
Kann die Mehrfachverordnung auf dem rosa Rezept verordnet werden?
Nein, die Mehrfachverordnung kann nicht auf dem Muster 16, dem rosa Rezept, ausgestellt werden. Das geht nur auf dem E-Rezept.
Welche Vorteile bringt die Mehrfachverordnung als E-Rezept?
Aus der Mehrfachverordnung ergeben sich laut Gematik Vorteile für Patienten und die Abläufe in Arztpraxen. Da die Rezepte für Dauermedikationen im Voraus ausgestellt werden können, entfallen Wege zur Arztpraxis, um die Rezepte abzuholen. Dies kann insbesondere für chronisch Kranke hilfreich sein. Es obliegt dem verordnenden Arzt zu entscheiden, diese Möglichkeit zu nutzen.
Bei welchen Indikationen bietet sich eine Mehrfachverordnung besonders an?
Sinnvoll sind Mehrfachverordnungen laut Kassenärztliche Bundesvereinigung z. B. bei Kontrazeptiva sowie bei blutzucker- bzw. bluthochdrucksenkenden Medikamenten – vorausgesetzt, dass die Patienten stabil eingestellt sind und eine Mehrfachverordnung aus ärztlicher Sicht vertretbar ist.
Quelle: gematik GmbH / DAV / KBV