Omikron-Impfstoffe bestellen

(cnie) Bei den nächsten Impfstoff-Bestellungen von Arztpraxen müssen Apotheken ganz genau aufs Rezept schauen. Warum? Die an die BA.1-Variante angepassten bivalenten Impfstoffe wurden nur für Auffrischimpfungen (Booster) zugelassen, sie haben aber fast den gleichen Namen wie die bisherigen Impfstoffe Comirnaty® und Spikevax®. Sie werden auf dem Rezept nur mit dem Zusatz „Orig./BA.1“ versehen.

05.09.2022

Spritze mit Impfstoff
© Foto: Kuzmik_A / Getty Images / iStock
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  • BionTech/Pfizer und Moderna bieten angepasste COVID-19-Booster-Impfstoffe an.
  • Die bivalenten Impfstoffe bestehen aus zwei Komponenten: dem S-Protein des Wildtypvirus und dem S-Protein der Omikron Sublinie BA.1.
  • Bei der Lagerung und Haltbarkeit gibt es keine Unterschiede zu den bisherigen Vakzinen.
  • Neu bei Moderna: Ein Vial des BA.1-Impfstoffes enthält fünf Dosen für Booster-Impfungen.
  • Bei BionTech/Pfizer bleibt die Anzahl der Dosen mit sechs je Vial gleich.

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Keine Rekonstitution

Beide Impfstoffe werden als Fertiglösungen geliefert. Somit ist keine Rekonstitution (Verdünnung mit NaCI) erforderlich.

  • Hinter dem Impfstoffnamen auf dem Rezept steht der Zusatz Orig./BA.1, also Comirnaty® Orig./BA.1 und Spikevax® Orig./BA.1.
  • Praxen dürfen bis zu 240 Dosen des BA.1-Vakzins von BionTech/Pfizer ordern.
  • Für Moderna gibt es keine Höchstbestellmenge.
  • Eine Bestellung ist wöchentlich bis Dienstag, 12 Uhr, möglich.

Quelle: KBV

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