Verbrannt, verbrüht – was nun?

(kib) Jährlich findet am 07. Dezember der Tag des brandverletzten Kindes statt. In diesem Jahr liegt der Fokus auf Erste-Hilfe-Maßnahmen. Initiator Paulinchen e.V. gibt Tipps, die Sie an Ihre Kundinnen und Kunden weitergeben können, damit diese im Notfall richtig handeln.

07.12.2022

Aktionsbild Superhelden zum Tag des brandverletzten Kindes
© Foto: Paulinchen e.V.
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Der diesjährige „Tag des brandverletzten Kindes“ steht unter dem Motto „Verbrannt, verbrüht – was nun?“ Eltern und Angehörige sollen in die Lage versetzt werden, im Notfall schnell erste Hilfe zu leisten. Bei schwerwiegenderen, größeren Verbrennungen oder Verbrühungen muss der Notruf 112 alarmiert werden. Leichtere, ganz kleinflächige Verletzungen mit Rötung sollten zur Sicherheit dem Kinder- und Jugendarzt vorgestellt werden.

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Wichtig, zu wissen

  • Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen
  • Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel
  • Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen
  • Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten
  • Niemals Hausmittel wie Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben

Niemals Hausmittel wie Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben

Kühlen: gewusst wie

  • Verbrennungswunden zur Schmerztherapie etwa zehn Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), solange bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen (Unterkühlungsgefahr!)
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Quelle: Paulinchen e.V.

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