Verhütungspanne: Pille danach

Seit mehr als acht Jahren sind in Deutschland orale Notfallkontrazeptiva (Pille danach, Notfall-Pille) mit Levonorgestrel (1,5 mg) oder Ulipristalacetat (30 mg) rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Beide Wirkstoffe sind umso effektiver, je früher sie nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr oder der Verhütungspanne eingenommen werden: idealerweise binnen zwölf Stunden danach.

05.05.2023

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© Foto: RFBSIP / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodell)
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Für die Beratung und den Verkauf der OTC-Arzneimittel bilden die Inhalte der jeweiligen Fach- und Gebrauchsinformation die verbindliche Grundlage, die BAK-Handlungsempfehlungen sind eine sinnvolle Unterstützung.

Aktueller Podcast

Viele Apotheken dokumentieren die Abgabe einer jeden Notfall-Pille. Sind Apotheken dazu verpflichtet?

  • Apotheken sind nicht zur Dokumentation der Abgabe von oralen Notfallkontrazeptiva verpflichtet.
  • Die Leitlinien der Bundesapothekerkammer (BAK) empfehlen  eine Dokumentation nur bei minderjährigen Kundinnen.

Wie soll ich mich verhalten, wenn die Schwester oder der Freund der betroffenen Frau in die Apotheke kommen und die Pille danach wünschen?

  • Orale Notfallkontrazeptiva dürfen an Dritte abgegeben werden. Dabei gelten die gleichen Sorgfaltsregeln wie bei der Abgabe anderer OTC-Arzneimittel an Dritte.
  • Die BAK-Handlungsempfehlungen enthalten lediglich die Empfehlung, die Pille danach an die betreffende Frau persönlich abzugeben. 
Tipp: Beratung am Telefon

Via Handy lassen sich Fragen mit den betreffenden Personen klären. Auch das Markieren wichtiger Aspekte in der Gebrauchsinformation ist sinnvoll.

Manche Kundinnen, die die Pille danach wünschen, sind noch minderjährig. Was ist bei der Abgabe zu beachten?

  • Die Notfall-Pille ist für jede Frau im gebärfähigen Alter als OTC-Arzneimittel zugelassen. Die Fach- und Gebrauchsinformationen enthalten keine Altersgrenzen.
  • Es gibt keine Vorgaben, dass die Pille danach an Minderjährige erst nach ärztlicher Rücksprache und / oder in Begleitung von Erziehungsberechtigten abzugeben ist.
  • Auch für unter 14-Jährige gibt es keine solchen Vorgaben.
  • Minderjährige, insbesondere unter 14-Jährige, sollten grundsätzlich mit besonderer Sorgfalt beraten werden, wenn sie ein OTC-Arzneimittel wünschen – egal welches.

Zertifizierte Fortbildung: Verhütung

Viele Wege führen nach Rom, oder anders gesagt: Es gibt mehr als nur eine Möglichkeit zu verhüten. Welche Strategien effektiver sind als andere und was bei Alternativrouten zu beachten ist erfahren Sie in dieser zertifizierten Fortbildung.

Hier lesen Sie das komplette Interview mit Dr. Ute Koch. Sie ist Apothekerin, Fachjournalistin und Fortbildungsreferentin.

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