Paracetamol- und Ibuprofensaft: Rezeptur nur im Einzelfall

(cnie) Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist der Bedarf an Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Kinderfiebersäften überproportional gestiegen. Warum das so ist, konnte das BfArM nicht genau erklären. Sicher ist nur: Fiebersäfte für Kinder sind derzeit knapp.

02.08.2022

Kind bekommt Fiebersaft
© Foto: lev dolgachov / Zoonar / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodell)
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Bei nachgewiesenen Engpässen dürfen Apotheken auf ärztliche Veranlassung hin jetzt auch Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Kinderfiebersäfte als Rezeptur herstellen. Wie BfArM, GKV-Spitzenverband und ABDA bekräftigen, solle die Option auf Rezeptur ausschließlich im Einzelfall zur Anwendung kommen. Nämlich nur dann, wenn der Krankheitszustand des Kindes eine Behandlung mit Ibuprofen und Paracetamol erfordere.

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Voraussetzungen für die Herstellung eines Paracetamol- oder Ibuprofensafts
  • Der Fiebersaft wurde vom Arzt verschrieben.
  • Die Nichtbeschaffbarkeit des verordneten Fertigarzneimittels ist im Warenwirtschaftssystem der Apotheke dokumentiert.
  • Bei Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels erfolgt die Rücksprache zu medikamentösen Alternativen mit dem Arzt.
  • Ist die Gabe von Paracetamol- oder Ibuprofen-haltigen Fiebersäften medizinisch erforderlich, muss ein neues Rezept über eine Rezeptur ausgestellt werden.
  • Die Taxierung der Rezeptur erfolgt nach Arzneimittelpreisverordnung.
  • Die Regelungen der Hilfstaxe (Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (§§ 4 und 5 der AMPreisV)) gelten.

Rezepturprofi Sarah Siegler aus unserem PTA Beirat erklärt die Herstellung von Ibuprofen- und Paracetamolsaft Schritt für Schritt.

Quelle: BfArM / Ärzte Zeitung

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