Adexa: 3 Fragen zum Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit

Sind PTA krank, müssen Sie sich bei der Apothekenleitung abmelden. Welche Krankheit der Arbeitsunfähigkeit zugrunde liegt, müssen sie dabei nicht sagen. Die Apothekengewerkschaft Adexa beantwortet drei arbeitsrechtliche Fragen zur Krankmeldung.

von Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Adexa-Rechtsabteilung
30.08.2023

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© Foto: Drazen Zigic / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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