Adexa: 3 Fragen zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit
Ich arbeite 30 Stunden in der Woche. Mit meiner Chefin ist besprochen, dass ich in Zukunft an drei Tagen für jeweils zehn Stunden komme. Ist das überhaupt zulässig?
Die gesetzliche Höchstarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Da Sie lediglich an drei Tagen in der Woche arbeiten werden, ist schon auf die einzelne Woche mit sechs Werktagen gerechnet die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden nicht überschritten. Sie werden nach der geplanten Regelung an durchschnittlich fünf Stunden werktäglich arbeiten.
Ich arbeite von 8.00 Uhr bis 18.30 Uhr, habe aber eine halbe Stunde Pause. Darf mir die Pause abgezogen werden?
Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit. Der Abzug ist in Ordnung. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden müssen Sie allerdings 45 Minuten Pause erhalten. Das ergibt sich aus § 4 ArbZG. Ihre Arbeitszeiten müssen deshalb angepasst werden.
Ich sollte neulich nach schon 10,5 Stunden Arbeitszeit weitere Überstunden machen, weil die Apotheke wichtige Aufträge in der Zubereitung von Infusionen zu erfüllen hatte. Ich konnte nicht mehr und bin nach Hause gegangen. Jetzt habe ich von meinem Chef eine Abmahnung bekommen. Ist das in Ordnung?
Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden darf nicht überschritten werden. Die Anweisung, noch weiterzuarbeiten, war deshalb unzulässig. Rechtswidrige Anweisungen müssen nicht befolgt werden. Somit haben Sie auch keine Arbeitspflichtverletzung begangen, die abgemahnt werden oder Grundlage einer Kündigung sein könnte.
Vielmehr hat der Arbeitgeber selbst sich rechtswidrig verhalten. Das Arbeitszeitgesetz sieht Bußgelder vor, wenn Arbeitgebende sich nicht an die Höchstarbeitszeit halten. Wenn sie vorsätzlich handeln und dadurch die Gesundheit oder Arbeitskraft ihrer Beschäftigten gefährden oder wenn das Verhalten beharrlich wiederholt wird, kann auch eine Straftat vorliegen. Die Einhaltung der Höchstarbeitszeit ist gerade in einem Bereich, der wie die Zubereitung von Arzneimitteln viel Konzentration erfordert, wichtig. Ihr Chef muss für ausreichend Personal sorgen, um die angenommenen Aufträge unter Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes erfüllen zu können.
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