Adexa: 3 Fragen zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz

Unmut über den Dienstplan, Streit zwischen Kolleginnen – in Apothekenteams brodelt es auch manchmal. Dann kann eine Mediation helfen. Die Apothekengewerkschaft Adexa beantwortet drei Fragen zur Konfliktlösung im Team.

von Christiane Eymers, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Adexa-Rechtsabteilung
28.06.2024

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© Foto: boophuket / Getty Images / iStock
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Ich habe seit langer Zeit immer wieder Konflikte mit einer bestimmten Kollegin. Mein Chef möchte jetzt, dass ich an einem Mediationsverfahren teilnehme. Ich möchte das nicht. Kann er mich dazu zwingen?

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Grundsätzlich kann ein Mediationsverfahren ein geeignetes Mittel für eine Konfliktlösung sein. Ihr Arbeitgeber muss auch bei größeren Konflikten im Team aufgrund seiner Schutzpflicht Maßnahmen ergreifen, um den Konflikt zu lösen. Ein Grundsatz der Mediation ist allerdings die Freiwilligkeit für alle Beteiligten – und die Entscheidung über eine Teilnahme ist Ausdruck Ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Die Arbeitsgerichte haben hierzu in der Vergangenheit unterschiedlich entschieden. So wird es zumindest für denkbar gehalten, dass Mitarbeitende zu einem Aufklärungsgespräch über den Ablauf eines Mediationsverfahrens und den Sinn und Zweck verpflichtet werden.

Wir haben immer wieder Auseinandersetzungen über die Dienstpläne und Stundenberechnungen. Meine Chefin möchte, dass wir an einem Gespräch mit ihrer Schwester als Mediatorin teilnehmen. Die Schwester ist Anwältin und ich habe Angst, dass wir über den Tisch gezogen werden. Müssen wir mitmachen?

Ein Grundsatz im Mediationsverfahren ist die Neutralität bzw. Allparteilichkeit des Mediators oder hier der Mediatorin. Die Mediatorin wird also nicht für eine Partei tätig, so wie es bei einer anwaltlichen Vertretung der Fall wäre. Sie ist vielmehr für alle Beteiligten gleichzeitig tätig. Es gibt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die gleichzeitig ausgebildete Mediatoren sind. Hier können Sie also erwarten, dass der Grundsatz der Allparteilichkeit gewahrt wird. Dass es sich zusätzlich um die Schwester Ihrer Chefin handelt, kann eine Neutralität problematisch machen und ihre Unabhängigkeit beeinträchtigen. Es muss deshalb thematisiert werden und die Mediatorin darf nur tätig werden, wenn alle ausdrücklich zustimmen. Günstiger wäre es sicherlich, eine Person ohne persönliche Beziehung zu den Beteiligten zu beauftragen.

Welche anderen Möglichkeiten haben wir denn, den Streit über die Dienstpläne und Stundenberechnungen zu klären?

Ob die Festsetzung der Lage der Arbeitszeit der Vereinbarung in Ihrem Arbeitsvertrag entspricht und Ihre Arbeitgeberin ihr Weisungsrecht im konkreten Fall korrekt ausgeübt hat, können Sie auch gerichtlich überprüfen lassen. Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist dabei meistens eine Belastung für die Zusammenarbeit. In manchen Fällen kann die Entscheidung eines Dritten über den Konflikt aber auch die hilfreichste Lösung sein. In einem Mediationsverfahren entscheiden die Beteiligten selbst über die Lösung des Konfliktes.

Kontakt:

Adexa– Die Apothekengewerkschaft
Hudtwalckerstraße 10
22299 Hamburg
Tel.: 040.36 38 29
Fax: 040.36 30 58
info@adexa-online.de

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