BVpta: Elektronische Krankschreibung

Wer bisher krankgeschrieben wurde, hat den „gelben Schein“ bekommen. Dieser enthielt drei Bescheinigungen: für den Versicherten selbst, den Arbeitgeber und die gesetzliche Krankenkasse. Der Versicherte musste die Scheine selbst einreichen. Seit dem ersten Januar 2023 müssen alle Arbeitgeber die Krankmeldung des erkrankten Arbeitnehmers bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Die Krankmeldung erfolgt nun digital.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
27.09.2024

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© Foto: ISO K Medien GmbH / stock.adobe.com (Symbolbild mit Fotomodellen)
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