BVpta: Insolvenz des Arbeitgebers

Eine Insolvenz ist meist ein Grund zur Sorge und hat für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen. Ist bereits ein Insolvenzantrag gestellt und ein Insolvenzverwalter eingestellt, wird innerhalb von drei Monaten geprüft, ob die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren gegeben sind. Abhängig hiervon eröffnet der Verwalter ein Insolvenzverfahren oder weist es ab.

von Bettina Schwarz, Geschäftsführerin BVpta
30.08.2024

09pta_F_62420824
© Foto: Marco2811 / Stock.adobe.com
Anzeige
Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *
Inhaltsverzeichnis