BVpta: Was gehört alles zur Arbeitszeit?

Den Kittel anziehen, die Kasse machen oder den Arbeitsplatz aufräumen: Viele dieser Dinge gelten rechtlich als Arbeitszeit, für die man Bezahlung erwarten kann. Aber: Zählen diese Tätigkeiten tatsächlich zur Arbeitszeit? Nicht immer ist klar, welche Tätigkeit noch als Arbeit gilt und bezahlt werden muss.

28.06.2024

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© Foto: Mehmet Algin / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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