CardLink: Handy als Kartenterminal

Bisher gab es drei Einlösewege für das E-Rezept: App, Ausdruck und elektronische Gesundheitskarte (eGK). Mit CardLink ist nun ein weiterer Weg für Vor-Ort-Apotheken dazugekommen.

von Christoph Niekamp
30.08.2024

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© Foto: Gorodenkoff / stock.adobe.com
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Das E-Rezept spart Zeit und Wege? In den ersten Monaten seit der verpflichtenden Einführung im Januar 2024 ist in den Apotheken davon wenig zu merken. Ist das elektronische Rezept in der Arztpraxis noch nicht signiert worden, muss der Kunde ein zweites Mal mit seiner Gesundheitskarte in die Offizin kommen.

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Auch Fehler in der Verordnung werden erst erkannt, wenn die Gesundheitskarte in das Kartenterminal im HV gesteckt wird und die Daten abgerufen werden. Vorher kann der Versicherte nicht sehen, was der Arzt verordnet hat.

Das soll sich nun ändern. Mit dem CardLink-Verfahren ist es Versicherten möglich, E-Rezepte überall und jederzeit mit der eigenen eGK abzurufen. Dazu benötigen sie ein NFC(Near Field Communication)-fähiges Smartphone mit einer entsprechenden App und eine deutsche Telefonnummer. Das Smartphone übernimmt dann die Rolle eines mobilen Kartenlesegeräts.

Wussten Sie, dass ...
  • für Apotheken durch CardLink monatliche Kosten (ab 49 Euro) entstehen, während die Kunden den neuen Einlöseweg gratis nutzen?
  • die Plattform gesund.de seit Ende Juli und die standeseigene GEDISA seit Ende August CardLink für Vor-Ort-Apotheken anbieten?
  • Online-Apotheken bereits im Frühjahr 2024 mit CardLink gestartet sind und die Abfrage der E-Rezepte dabei über die Versender-Apps läuft?
  • das BMG CardLink als Übergangstechnologie bis zur vollständigen Nutzung der GesundheitsID bezeichnet?

SMS zur Verifizierung

Um ein E-Rezept abzurufen, geben die Versicherten die sechsstellige Card Access Number (Vorderseite eGK) ein. Dann erhalten sie einen SMS-Code, um das Handy zu verifizieren. Das hat die zuständige Gematik in ihrer Spezifikation zu CardLink vorgeschrieben.

Nun kann die eGK an die Rückseite des Smartphones gehalten und das E-Rezept abgerufen werden. Der Versicherte sieht, was ihm verordnet wurde, und kann das Rezept einer Apotheke seiner Wahl zuweisen.

Vorteil gegenüber der bisherigen E-Rezept-App der Gematik: Die Kunden benötigen nicht den Krankenkassen-PIN, der möglicherweise umständlich beantragt werden muss, sondern nur ihr Handy und die eGK.

CardLink erleichtere besonders bettlägerigen Personen und Menschen auf dem Land die Arzneimittelversorgung, schreibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Anfrage der Unionsfraktion.

Kritik der ABDA

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening kritisierte bereits im März 2024 Sicherheitsrisiken des CardLink-Verfahrens: „Die in Deutschland sichere Arzneimittelversorgung darf nicht über unsichere Smartphone-Apps gefährdet werden.“ Es mache das E-Rezept-System angreifbarer und verbessere die Arzneimittelversorgung an keiner Stelle. 

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